60. ASVG-Novelle: Chipkartengebühr beschlossen
- Gebühr: 10 Euro pro Jahr

Die Regierung hat am Donnerstag die 60. ASVG-Novelle mit einem umfangreichen Paket zur Sanierung der Krankenkassen beschlossen. Neu ist die Einführung einer Chipkartengebühr in Höhe von 10 Euro pro Jahr. Die Chipkarte wird im kommenden Jahr den Krankenschein ablösen. Die Gebühr beträgt derzeit 3,63 Euro pro Quartal.
Der kurzfristig einberufene außertourliche Ministerrat, der um 8.30 Uhr im Bundeskanzleramt stattgefunden hat, war notwendig, um das Gesetzespaket noch rechtzeitig im Parlament einbringen zu können. In der heutigen Sitzung des Nationalrates kann die Novelle noch dem Sozialausschuss zugewiesen werden. So ist eine Beschlussfassung in den Juli-Sitzungen vor der parlamentarischen Sommerpause möglich.
"Entsprechend dem Regierungsziel, wonach die Versicherten von administrativen Einsparungen profitieren sollen, wird die Chipkartengebühr mit 10 Euro pro Jahr festgelegt. Diese ist nur von jenen Personen zu bezahlen, die auch bislang die Krankenscheingebühr zu entrichten hatten. Das ist eine deutliche administrative Vereinfachung und finanzielle Entlastung für die Mehrheit der Versicherten", so das Bundeskanzleramt.
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