Klestil-Buch: Verlag muss 20.000 Euro Strafe zahlen!
- Strafe für "Bloßstellung" des Präsidenten
- Verboten: Verlag wollte Wahrheitsbeweis antreten
Darf das Privatleben des Bundespräsidenten an die Öffentlichkeit gezerrt werden? Darüber verhandelte heute das Gericht in Wien. Das Urteil: Nein. "Auch ein Politiker kann nicht vogelfrei sein", stellte Richterin Nathalie Frohner. Weil ihrer Ansicht nach das Buch "Unsere Klestils" von Erich Hofbauer in mehreren Punkten die Persönlichkeitsrechte von Thomas Klestil verletzt bzw. verletzt hat, wurde der Verlag, bei dem der Bestseller erschienen ist, zu einer rekordverdächtigen Entschädigung verurteilt. 20.000 Euro Geldstrafe!
Nach dem Dafürhalten der Richterin verletzen zwei Passagen im Buch die Persönlichkeitsrechte von Bundespräsident Thomas Klestil, und dies in einem Ausmaß, dass die Entschädigungssumme jenseits der üblichen Wertgrenze in Medienrechtssachen liegt. Der Verlag, der bereits volle Berufung angemeldet hat, hat auch die Verfahrenskosten zu tragen.
Einerseits ging es um die von Hofbauer wiedergegebene Behauptung, Klestil habe vor der Auflösung seiner ersten Ehe seine nunmehrige Ehefrau Margot Klestil-Löffler zu einer Abtreibung in den Niederlanden genötigt. Der zweite Punkt betraf Mutmaßungen über Klestils angeblich "kränkelnde Gesundheit".
Dadurch wurden nach Ansicht des Gerichts Umstände aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich Klestils erörtert, die dem Tatbestand der üblen Nachrede mehr als nur nahe kamen. "Ein schwer wiegender Verstoß", meinte die Richterin.
Präsidentschaftskanzlei zufrieden
Zufrieden reagierte die Präsidentschaftskanzlei auf die Entscheidung des Gerichts. Der Sprecher der Bundespräsidenten, Hans Magenschab, erklärte: "Thomas Klestil ist es nicht um die eigene Person gegangen, sondern um eine Grenzziehung im Interesse des Amtes." Erfreulich sei, "dass sich die Gerichte der Auffassung angeschlossen haben, dass sich Unterstellungen und Beleidigungen nicht auszahlen".
Gericht prüft: Verfahren wegen Präsidenten-Beleidigung
Unabhängig davon prüft die Staatsanwaltschaft Wien von Amts wegen, ob gegen Hofbauer ein Verfahren wegen Beleidigung des Bundespräsidenten einzuleiten ist. Wie am Donnerstag zu erfahren war, hat der zuständige Staatsanwalt den Vorhabensbericht schon abgeschlossen. Ob er genehmigt wird, soll in den kommenden Tagen im Justizministerium entschieden werden.
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