Kaprun-Prozess: Angehörige drohen mit Tumulten
- 41 Bayern wollen unbedingt in den Verhandlungssaal
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Wenige Tage vor Beginn des Prozesses über die Seilbahnkatastrophe von Kaprun, bei der 155 Menschen ums Leben gekommen sind, werden bereits Tumulte für den Verhandlungsauftakt angekündigt. Der Münchner Anwalt Witti, der gemeinsam mit dem US-Advokaten Fagan Angehörige aus Deutschland, den USA und aus Holland vertritt, kündigte an, seine Mandanten würden auf jeden Fall in den - zu kleinen - Verhandlungssaal wollen. Notfalls ließen sie sich von der Polizei abführen.
"Das ist nicht eine Geschichte, wo uns mitgeteilt wird, wir haben für euch keinen Platz. So läuft das nicht. Wir werden versuchen, in den Saal reinzugehen, und dann könnte es sein, dass österreichische Sicherheitskräfte den Angehörigen aus Deutschland und aus den USA den Zutritt verwehren. Man kann sich vorstellen, was das für ein Bild macht, wenn das in aller Welt über die Bildschirme läuft", wird Witti heute, Donnerstag, in den Salzburger Nachrichten zitiert.
Der große Saal des Kolpinghauses, wo der Prozess stattfindet, fasst rund 360 Sitzplätze. Davon benötigen aber schon der Richter, die Schreibkräfte, die Staatsanwältin plus Richteramtsanwärter, das technische Personal, fünf Sachverständige, die 16 Beschuldigten, und die 15 Verteidiger (ein Anwalt vertritt zwei Angeklagte) viel Platz. Dazu haben sich bisher auch 46 Anwälte angesagt, die Privatbeteiligte im Verfahren vertreten. Die Galerie ist für die Journalisten reserviert, so dass 70 Plätze übrig bleiben. Im Kolpinghaus wurden deshalb zwei Nebenräume mit je 100 Plätzen eingerichtet, in denen die Verhandlung auf einer Videowand übertragen wird.
Auf Grund der Ankündigung Wittis - konkret geht es um 41 Angehörige aus Vielseck in Bayern - wird Richter Manfred Seiss jetzt mehr Plätze für Angehörige im Saal schaffen, auf Kosten von allgemeinen Zuschauerplätzen, wie er im Gespräch mit der APA heute, Donnerstag, ankündigt. "Der Sache dient die Ankündigung sicher nicht", so Seiss. "Wenn der Saal voll ist, ist er voll. Außerdem sieht man auf der Leinwand im Nebenraum mehr als im Verhandlungssaal." Aus der Ruhe werde er sich aber sicher nicht bringen lassen. Er werde die Verhandlung in aller Ruhe und Sachlichkeit beginnen.
Schon 300 Privatbeteiligte am Verfahren
Laut Strafprozessordnung kann sich jeder Geschädigte als Privatbeteiligter dem Verfahren anschließen, so der Richter im Kaprun-Prozess, Manfred Seiss, zur APA. Der Zugang sei laut Strafprozessordnung recht einfach. Bisher hätten sich rund 300 Angehörige von Opfern dem Verfahren angeschlossen. Wobei das Verwandtschaft-Verhältnis zum Teil ein sehr weit entferntes zu den Opfer sei, so Seiss. "Das geht von der Tante bis zu weiß Gott was." Der Münchner Anwalt Michael Witti vertrete die Meinung, wenn nicht alle im Saal sein dürfen, sei das Verfahren nichtig.
Die Anmeldung als Privatbeteiligter sei völlig unkompliziert. Laut Strafprozessordnung sei jeder, der das möchte, zuzulassen, ohne dass die Angaben genau geprüft werden, so der Kaprun-Richter. Bis zum Beginn der Hauptverhandlung können sich noch Privatbeteiligte dem Verfahren anschließen. Jeder Privatbeteiligte habe das Recht, beim Prozess Fragen zu stellen. "Wenn das jemand tun will, der in einem der beiden Nebenräume sitzt, dann kann er das auch. Er muss nur über den Gang in den Verhandlungssaal gehen", so Seiss.
Der Prozess über die Katastrophe von Kaprun beginnt am kommenden Dienstag im Salzburger Kolpinghaus. 16 Menschen müssen sich wegen des Vergehens der "fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst" beziehungsweise des Vergehens der "fahrlässigen Gemeingefährdung" verantworten. Beim Brand der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn am 11. November 2000 sind 155 Menschen ums Leben gekommen.
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