Schriefl-Mord: Oberstes Gericht bestätigt 15 Jahre Haft
- Berufung abgewiesen - der Angeklagte brach in Tränen aus
Der Mord-Prozess Alexandra Schriefl ist seit Juni 2002 endgültig abgeschlossen: Nachdem der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Herbert P. verworfen hatte, wies im Justizpalast auch ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts die Berufung zurück. Es blieb somit bei den 15 Jahren Haft, die ein Schwurgericht im Dezember 2001 über Herbert P. verhängt hatte.
Herbert P. hatte in der Nacht zum 26. Oktober 1988 die damals 20 Jahre alte Verkäuferin Alexandra Schriefl nach einem Disco-Besuch in Wien-Favoriten überfallen, auf ein verwildertes Grundstück gezerrt, erdrosselt und mit ihrer eigenen Kleidung nackt an einen Baum gefesselt. Spermaspuren und eine DNA-Analyse brachten die Ermittlungen wieder in Gang und führten Jahre danach doch noch zum Täter.
Die Berufungsverhandlung begann mit erheblicher Verspätung, denn Herbert P. lehnte den Senatsvorsitzenden Leo Levnaic-Iwanski wegen angeblicher Befangenheit ab. Nachdem die Bestätigung eingeholt war, dass eine solche nicht vorlag, störte der 33-Jährige wiederholt die Verhandlung, indem er in lautes Weinen ausbrach. Deswegen musste Herbert P. schließlich aus dem Verhandlungssaal gebracht werden.
Schon während der Beratung vergoss der 33-Jährige Tränen des Selbstmitleids. "Für diese abscheuliche Tat hätte ihm eigentlich die Höchststrafe gebührt", erklärte Oberstaatsanwalt Harald Eisenmenger in seinem Plädoyer. Aus rechtlichen Gründen waren in diesem Fall aber 15 Jahre das "oberste Limit": Herbert P. war zum Tatzeitpunkt noch keine 21, und mehrere Verurteilungen bis zu seiner Festnahme im Zusammenhang mit dem Fall Schriefl waren ihm auf die Strafe anzurechnen.
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