Dienstag, 11. Juni 2002

Abfertigung neu beschlossen: Auch Grüne sagten "Ja"

  • Anspruch auf Abfertigung ab erstem Monat

Die Neuregelung der Abfertigung ist Mittwoch Abend einstimmig beschlossen worden. Letztlich votierten auch die Grünen trotz einiger Bedenken vor allem bezüglich der Verfassungskonformität in dritter Lesung mit Ja. Die Eckpunkte der Reform: Ab 1. Jänner 2003 erwerben alle, die in ein Dienstverhältnis neu eintreten, nach einem Probemonat einen Abfertigungsanspruch. Da auch die Grünen dem Entwurf zustimmen, wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Wesentlich harmonischer als bei der "Postenschacher"-debatte ging es bei der Abfertigungs-Debatte zu. Denn sowohl SPÖ als auch die Koalitionsfraktionen lobten den Entwurf ausgiebig. Einzig umstritten war, wer nun Urheber der Idee gewesen sei. Der ÖGB sieht die Gewerkschaft in der Spitzenposition, der ÖAAB brachte den Vorarlberger AK-Präsidenten Josef Fink ins Spiel, die Freiheitlichen ihren Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, und der Grüne Karl Öllinger erinnerte an einer entsprechende Initiative von ihm zu seiner Zeit als Arbeiterkammer-Rat.

"Trotz ernsthafter Bedenken und etlichen Kritikpunkten" werden die Grünen der Abfertigung neu zustimmen. Das kündigte Sozialsprecher Karl Öllinger am Mittwoch in einer Aussendung an. Das Ja seiner Partei begründete der stellvertretende Klubchef damit, dass durch die Neuregelung "endlich" alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfertigung hätten.

Entwurf wird einstimmig angenommen
Durch das Ja der Grünen wird die Abfertigungs-Reform aller Wahrscheinlichkeit nach einstimmig vom Nationalrat beschlossen werden. Die Abstimmung findet kurz nach Ende der Dringlichen Anfrage zum Thema "Postenschacher", also nach 17.00 Uhr, statt.

Inhaltlich ist das Produkt im Kern unbestritten. Den Abfertigungsanspruch gibt es künftig ab dem ersten Tag der fixen Beschäftigung, das auch bei Selbstkündigung. In diesem Fall besteht allerdings keine Möglichkeit zur Sofort-Auszahlung. Der angesparte Betrag wird quasi im Rucksack im Rahmen einer Abfertigungskasse zur nächsten Arbeitsstelle mitgenommen. Am Ende der Arbeitstätigkeit bekommt man entweder das Geld mit einer Besteuerung von sechs Prozent ausgezahlt oder kann es steuerfrei in eine zweite Pension anlegen.

11.6.2002 21:29