Regierung beschließt neues Nachtarbeitsgesetz
- Nachtarbeitsverbot für Frauen fällt
- SPÖ und Grüne übten massive Kritik
Die Regierung hat sich am Dienstag im Ministerrat auf ein neues Nachtarbeitsgesetz verständigt. Dieses legt u.a. den Zeitraum der Nachtarbeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr fest. Neu ist ein verstärkter Anspruch auf Gesundenuntersuchungen sowie ein Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz wegen Kinderbetreuung. Die Neuregelung war durch eine EU-Richtlinie notwendig geworden. Für Minister Bartenstein war dieser Beschluss ein Erfolg, die Grünen sind enttäuscht. Scharfe Kritik kommt auch von der SPÖ.
Fest gelegt wurde eben, dass als Nachtarbeit der siebenstündige Zeitraum von 22.00 bis 5.00 Uhr gilt. Nacharbeiter ist, wer regelmäßig oder in mindestens 48 Nächten im Kalenderjahr mindestens drei Stunden in der entsprechenden Zeitperiode arbeitet. Die tägliche Normalarbeitszeit hat im Schnitt höchstens acht Stunden zu betragen; mit einer Mindestruhezeit von elf Stunden. Bei einer Überschreitung gibt es neuerdings einen Anspruch auf zusätzliche Ruhezeiten im Ausmaß von zwei Drittel der Überschreitung.
Sowohl Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) als auch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) hoben vor allem zwei weitere Verbesserungen hervor. So haben in Zukunft alle Arbeitnehmer vor Antritt der Nachtarbeit und danach im Zwei-Jahres-Rhythmus das Recht auf eine Gesundenuntersuchung. Ab dem 50. Lebensjahr oder nach zehn Nachtarbeitsjahren wird ein jährlicher Anspruch geltend. Bisher waren nur alle drei Jahre Gesundenuntersuchungen vorgeschrieben.
Zweite wesentliche Neuerung ist, dass bei Betreuungspflichten im Regelfall eine Versetzung auf einen Tagesarbeitsplatz gewährleistet werden soll. Dies betrifft Personen mit Kindern bis zu einem Alter von 12 Jahren. Schüssel sieht dies als weiteren wichtigen Schritt in der Familienpolitik der Regierung.
SP übt massive Kritik
Massive Kritik übte hingegen ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch. "Minister Bartenstein hat offensichtlich wieder einmal nur seine Funktion als Wirtschaftsminister wahrgenommen. Der Gesundheitsaspekt und die sozialen Rechte der ArbeitnehmerInnen wurden hintangestellt", übte er Kritik und forderte nach wie vor ein zehnprozentiges Zeitguthaben als Ausgleich für die besonderen Belastungen.
Ebenso die Vorwürfe der SPÖ-Bundesfrauenvorsitzenden Barbara Prammer: ein fairer Ausgleich fehle und wäre nur durch das geforderte Zeitguthaben, Zuschläge und individuelle Zeitregelungen gegeben gewesen.
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