Montag, 10. Juni 2002

Tiroler erhielt 15 Jahre Haft für Mord an Sohn

  • Scheidungsdrama als Hintergrund

Wegen Mordes an seinem dreijährigen Sohn Stefan ist am Montagabend der 40-jährige Tiroler Robert Gruber von einem Innsbrucker Schwurgericht (Vorsitz: Günther Böhler) zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger legten Berufung ein. Der Verurteilte leugnete die Tat nicht. Er habe Selbstmord verüben und seinen Sohn "in eine bessere Welt mitnehmen wollen", gab er bei seiner Vernehmung an.

Gleich zu Beginn wurde die Verhandlung für 50 Minuten unterbrochen. Gruber erklärte, sich wegen der Einnahme von Medikamenten "nicht in der Lage zu fühlen, alles zu sagen". Sachverständige untersuchten ihn daraufhin und attestierten seine Vernehmungsfähigkeit. Während des gesamten Prozesses stand die Frage der Un- bzw. Zurechnungsfähigkeit des Landesbediensteten zur Tatzeit im Raum. Wie der psychiatrische Sachverständige Reinhard Haller betonte, sei eine Geisteskrankheit Grubers auszuschließen. Daher sei er - wenn auch eingeschränkt - zurechnungsfähig gewesen. Auch liege bei dem Angeklagten weder Schwachsinnigkeit noch eine Minderbegabung vor. Fest stehe, dass der Angeklagte bis vor der Tat nie eine depressive Phase gehabt habe, durch die Trennung von seiner Frau sei er jedoch in eine "verständliche depressive Verstimmung" gefallen, sagte Haller.

Bei der Tat handle es sich um "eines der schrecklichsten Verbrechen, das je in Tirol geschehen ist", sagte Staatsanwalt Josef Rauch im vollen Schwurgerichtssaal. Zwischen dem Angeklagten und der Familie seiner Frau habe es immer wieder "Spannungen" gegeben. Der Angeklagte erzählte von dem "Terror" seines Schwagers, dem er fortwährend ausgesetzt gewesen sei. Er habe des öfteren Selbstmordgedanken gehabt.

In den Vormittagsstunden des 23. September des Vorjahres habe Gruber seinen Sohn zu einem - wie er angab - "Ausflug" abgeholt. Doch in Wahrheit habe er den Buben "bereits mit der Absicht, ihn umzubringen", nach Innsbruck mitgenommen, betonte der Staatsanwalt. Der Beschuldigte lebte zum Tatzeitpunkt nicht mehr bei seiner Familie in Neustift im Tiroler Stubaital.

In der Innsbrucker "Sillschlucht" kam es dann zu dem tragischen Vorfall: Der Vater trug den Dreijährigen zum anderen Sillufer und ging mit ihm in unwegsames Gelände. Dort legte er von hinten seine Hände an Stefans Hals und würgte ihn "rund zwei bis drei Minuten" lang, wie Gruber aussagte. Anschließend begrub der Beschuldigte seinen toten Sohn in einer tiefen Baumwurzelmulde. Ursprünglich habe er sich nach der Tat durch einen Sturz von der Europabrücke umbringen wollen.

Gruber hatte nach der Tat eine Entführung vorgetäuscht. Erst nach zwei Tagen der verzweifelten Suche durch Polizei und freiwilligen Helfern legte der Landesbeamte ein Geständnis ab und führte die Beamten zum Grab seines Sohnes.

10.6.2002 08:38