Dienstag, 4. Juni 2002

Ministerrrat passt Verzugszinsen auf EU-Niveau an

  • Geschäftliche Verzugszinsen von 5 auf 10,75 % angehoben
  • Vorteil für Klein- und Mittelbetriebe

Der Ministerrat hat in seiner 100. Sitzung am Dienstag das so genannte Zinsenrechts-Änderungsgesetz (ZinsRÄG) verabschiedet, mit dem die österreichische Gesetzgebung in Sachen Zahlungsverzug an die gültige EU-Richtlinie angeglichen werden soll. Bisher war die Behandlung von Inkassokosten gesetzlich sehr uneinheitlich geregelt. Die Richtlinie soll zum größten Teil im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt werden.

Kernpunkt der neuen Bestimmung: Die gesetzlichen Verzugszinsen werden im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern von bisher 5 auf 10,75 Prozent angehoben. Das soll systematische Zahlungsverzögerungen im geschäftlichen Verkehr unterbinden und damit vor allem Klein- und Mittelbetrieben (KMU) zu Gute kommen, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Gerald Waitz, am Dienstag zur APA. Diese hätten unter dem Hinauszögern und der Verschleppung von Zahlungen besonders zu leiden. Die Fälligkeit einer Forderung soll wie bisher mit der erbrachten Leistung durch den Gläubiger eintreten.

Doch nicht alle Bestimmungen der EU-Richtlinie werden mit der Gesetzesnovelle übernommen: Während die Richtlinie dem Schuldner eine Zahlungsfrist von 30 Tagen einräumt, geht das österreichische Recht wie bisher von einer "sorgfältigen Fälligkeit" aus. Der Schuldner soll zur Prüfung der Rechnung und zur Veranlassung der Überweisung "einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung" haben. Besondere Vereinbarungen oder vom Gläubiger eingeräumte Zahlungsziele sind davon unberührt.

Das ZinsRÄG stellt weiters klar, dass außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungskosten einen Teil des aus dem Verzug enstehenden Schadens darstellen. Die Inkassokosten sollen daher nicht im Kostenverzeichnis, sondern auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden. Ein Schuldner kann damit überhöhte Inkassokosten künftig durch Einspruch bekämpfen. Wie bisher können Gerichte aber weiter unschlüssige Inkassokosten von sich aus prüfen.

Da die EU-Richtlinie (2000/35/EG) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bis 8. August in österreichisches Recht umgesetzt sein muss, ist eine zügige Behandlung im Justizausschuss und im Parlament zu erwarten.

4.6.2002 18:28