Montag, 3. Juni 2002

VwGH-Urteil: Verzugszinsen sind steuerpflichtig

  • Sie unterliegen als Kapitaleinkünfte der Einkommensteuer
  • Alimente, Löhne und Pensionen betroffen

Wer in den letzten fünf Jahren als Privatperson im Zuge einer verspäteten Zahlung Verzugszinsen kassiert hat, muss diese jetzt nachträglich mit bis zu 50 Prozent versteuern. Zu diesem Schluss kommt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einem neuen Urteil. Für den VwGH gelten Verzugszinsen nicht als Schadenersatz, sondern als Kapitaleinkünfte und unterliegen daher der Einkommensteuer. Unternehmen mussten Verzugszinsen schon bisher versteuern.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist rechtskräftig. Es wäre höchstens noch durch eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof anfechtbar.

Privatpersonen konnten bisher davon ausgehen, dass Verzugszinsen steuerfrei sind, weil sie den wirtschaftlichen Schaden einer verspäteten Zahlung abdecken. Der VwGH komme jetzt aber zur gegenteiligen Auffassung, sagte Karl Bruckner, Präsident des Fachsenates für Steuerrecht in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, im ORF-Radio.

Die Konsequenzen dieses Urteils seien weit reichend, sagt Bruckner. Wer in den letzten fünf Jahren Verzugszinsen kassiert habe, weil sie ihm zum Beispiel im Zuge eines Gerichts-Verfahrens zugesprochen wurden, der müsste diese Verzugszinsen jetzt mit bis zu 50 Prozent nachträglich als Einkommen versteuern.

Verzugszinsen werden zum Beispiel für Schadenersatz-Zahlungen oder Alimente in Rechnung gestellt, aber auch für nicht fristgerecht ausbezahlte Löhne und Gehälter.

Betroffen sind dem Bericht zufolge auch jene 8.000 bis 10.000 Personen, die nachträglich eine Frühpension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit samt Verzugszinsen erhalten. Vor kurzem hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Abschaffung dieser Frühpensionsform teilweise wieder rückgängig gemacht.

Zwischen 4 und 5 Prozent betragen die gesetzlichen Verzugszinsen bei Handelsgeschäften, über 8 Prozent liegen sie, wenn Löhne oder Gehälter nicht fristgerecht ausbezahlt werden.

3.6.2002 07:46