Freitag, 7. Juni 2002

Missbrauchsprozess gegen Gendarm: 6 Jahre Haft

  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig
  • Die Geschworenen entschieden mit 0:8 Stimmen

Schuldspruch im Sex-Prozess gegen einen steirischen Gendarmen! Der Angeklagte wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: Er soll seine Ex-Freundin drei Mal vergewaltigt haben. Und seinen abgerichteten Rottweiler als "Aufpasser" verwendet haben, um sein Opfer einzuschüchtern! Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der steirische Gendarm wurde Freitag Abend vom Geschworenensenat für schuldig befunden. Der Angeklagte kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die Geschworenen entschieden mit 0:8 Stimmen für schuldig. Sie glaubten damit den Aussagen der Ex-Freundin des Angeklagten. Sie hatte den Bezirksinspektor beschuldigt, sie vor rund sechs Jahren vergewaltigt und dabei mit seinem Diensthund in Schach gehalten zu haben. Der Frau wurde ein vorläufiges Schmerzensgeld in der Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

7.6.2002 19:06