Mittwoch, 5. Juni 2002

VKI-Streit - Böhmdorfer stellt zwei Bedingungen

  • VKI: Beratungsstellen vor Schließung

Keine Einigung gebracht hat am Dienstagabend die Sitzung des Vorstandes des Vereines für Konsumenteninformation (VKI) im Streit um die vom Justiz- und Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) gestoppten Auszahlung des Beitrages der Republik in Höhe von 1,6 Mill. Euro. Böhmdorfer machte nach der Sitzung im Gespräch mit Journalisten die übliche Verdoppelung der VKI-Beiträge von zwei junktimierten Bedingungen abhängig:

Einerseits müsste die Kündigung des Syndikatsvertrages durch drei der vier Sozialpartner rückgängig gemacht werden, andererseits sei die wirtschaftliche Sanierung gemeinsam mit der Republik Österreich unter Einbeziehung externer Berater durchzuführen. Das sei eine "conditio sine qua non", sagte Böhmdorfer.

Einen zeitlichen Rahmen, bis wann die beiden Bedingungen erfüllt werden sollten, nannte Böhmdorfer nicht. "Das ergibt sich von selbst aus wirtschaftlichen Gründen durch das fehlende Geld", meinte er. Bis 30. Juni könnte die Republik den Vertrag formell kündigen, das werde aber nicht notwendig. Die Vertreter der Sozialpartner haben laut Böhmdorfer auf seinen Vorschlag gemeint, sie müssten zuerst ihre Präsidenten fragen. "Möglicherweise sehen sie jetzt ein, dass sie mit der Kündigung einen Fehler begangen haben", so Böhmdorfer.

Weiters habe er erneut den Vorschlag gemacht, eine Stiftung für den VKI zu gründen, da dies die einzige Gesellschaftsform in Österreich sei, die losgelöst vom Eigentümerwillen operieren könne. Darin sollten alle gesellschaftsrelevanten Gruppen eingebunden werden, die Sozialpartner könnten im Stiftungsbeirat vertreten sein. Dann würde er die 1,6 Mill. Euro ohne Auflagen hineinzahlen. "Meine These lautet: Der Konsumentenschutz ist keine Sozialpartner-Materie, sondern betrifft alle Österreicher", so Böhmdorfer. Die Stiftung müsse aber nicht die einzige Lösung sein.

Laut Böhmdorfer war die Stimmung bei der Vorstandssitzung angespannt. Er habe versichert, die Republik wolle ein loyales Mitglied sein. Er könne aber nicht 1,6 Mill. Euro öffentliche Gelder ohne Mitspracherecht, das im Syndikatsvertrag geregelt ist, ausgeben. Sollten die Sozialpartner bei ihrer angekündigten Klage hinsichtlich des Vertrages über die finanzielle Beitragsleistung des Bundes recht bekommen, wäre ihm das egal. Er könnte dann jedenfalls vor dem Rechnungshof diese Ausgabe rechtfertigen.

5.6.2002 11:33