Koalition einig: Deutschkurse für Einwanderer Pflicht
- Integrationsvertrag kommt, aber mit mehr Ausnahmen
- Ministerrat beschloss die Änderungen im Fremdenrecht
·Fremdenpaket
Wien ist gegen Integrationsvertrag
·Herbe Kritik
Grüne & Diakonie gegen Vertrag
Es ist fix: Deutsch-Kurse werden für Einwanderer Pflicht. Das hat die Koalition heute im Ministerrat beschlossen. Im Gegensatz zum bisherigen Vorschlag wird es mehr Ausnahmen geben, damit mehr Spitzenkräfte "im gesamtwirtschaftlichen Interesse" in Österreich sesshaft werden. Befreit werden auch Kleinkinder, Schüler, alte und schwer kranke Menschen. Die Opposition ist trotzdem nicht zufrieden: Sie kritisiert den Integrationsvertag.
Die entsprechenden Änderungen im Fremden- und Ausländerbeschäftigungsrecht geeinigt. Die Ausweitung der Befreiung von den Deutsch- und Landeskundekursen betrifft Spitzenführungskräfte. Oder wenn ein Zuwanderer bei der Behörde nachweisen kann, dass er Deutsch spricht.
Wen der Integrationsvertrag Neu betrifft und wen nicht
Grundsätzlich gilt die Integrationsvereinbarung für alle Zuwanderer, die sich seit dem 1. Jänner 1998 in Österreich niedergelassen haben. Deren Aufenthalt also noch nicht verfestigt ist. Ebenfalls betroffen sind Neuzuwanderer.
Befreit sind Kleinkinder und Schüler, Schlüsselkräfte, die sich weniger als zwei Jahre in Österreich niederlassen wollen, alte und schwer kranke Menschen sowie EWR-Bürger und Zuwanderer aus begünstigten Drittstaaten.
Sonderfall ausländische Arbeitslose
Einen Sonderfall bilden ausländische Arbeitslose, die eigentlich nicht mehr der Integrationsvereinbarung unterliegen. Ihnen werden über das AMS Qualifizierungsmaßnahmen wie etwa Deutschkurse angeboten. Verweigern sie diese unbegründet, kommt es zu einer Sperre des Arbeitslosengeldes von sechs bis maximal acht Wochen. Ein Auslaufen der Aufenthaltsberechtigung ist bei dieser Personengruppe nicht möglich. Anders ist dies bei Zuwanderern, die noch nicht aufenthaltsverfestigt sind oder neu nach Österreich kommen. Sie sind einem Sanktionssystem unterworfen. Ist die Vereinbarung nach rund eineinhalb Jahren noch nicht erfüllt, wird der Kostenbeitrag des Bundes an den Deutschkursen von 50 auf 25 Prozent reduziert, nach zwei Jahren entfällt der Zuschuss zur Gänze, nach drei Jahren gibt es dann schon eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 200 Euro. Wird die Vereinbarung nach vier Jahren nicht abgeschlossen, wird die Niederlassungsbewilligung nicht verlängert.
Noch unklar ist, wie viele Zuwanderer tatsächlich mit der Integrationsvereinbarung konfrontiert sein werden. Schätzungen gehen davon aus, dass im ersten Jahr, also 2003, theoretisch rund 30.000 Personen betroffen wären. Angesichts der umfassenden Ausnahmen dürften wohl letztlich lediglich etwa 18.000 Zuwanderer zu den Deutschkursen verpflichtet sein.
Weitere Punkte im Fremdenpaket
Sie blieben gegenüber den ursprünglichen Planungen so gut wie unverändert. So erhalten etwa ausländische Angehörige von Ausländern mit Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung nach fünf Jahren legalem Aufenthalt den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Jugendliche, deren Eltern während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre erwerbstätig waren, erhalten nach Absolvierung des letzten vollen Pflichtschuljahres automatisch den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Bisher mussten sie mehr als die Hälfte der Pflichtschulzeit in Österreich absolviert haben.
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