Polizei erschoss Unschuldigen bei Razzia: Freispruch!
- Urteil erfolgte "im Zweifel", Staatsanwalt berief
- Tödlicher Schuss löste sich bei "Greifreflex"

Am 20. Mai 2000 ist der Ungar Imre B. (35) im Zuge einer Drogenrazzia von einem Polizisten in Wien-Penzing erschossen worden. Der Ungar hatte vor einem Lokal geparkt, das für die Exekutive als Suchtgift-Umschlagplatz galt, war aber offenbar nur zufällig vor Ort. Heute wurde der 37-jährige Beamte vor Gericht vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jener 37-jährige Wiener Polizist, der vor zwei Jahren im Zuge einer Polizeirazzia in Penzing den mutmaßlichen Drogendealer Imre B. irrtümlich erschossen hatte, wurde heute von einem Wiener Bezirksgericht (Vorsitz: Anja Zisak, Staatsanwalt: Kurt Hankievicz) freigesprochen. "Wenn ein Zweifel an der Schuld des Angeklagten besteht, ist er frei zu sprechen", kommentierte Richterin Zisak das Urteil. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
Die Exekutive hatte bei den damaligen Einsatz geglaubt, in dem Lokal, vor dem der 35-jährige Imre B. parkte, würde ein größeres Drogengeschäft über die Bühne gehen. Als B. mit seinem Begleiter, dem heute 36-jährigen Lajos S., und einem Päckchen das Lokal verließ und in ein Auto stieg, hielten der angeklagte Polizist und sein Kollege die beiden an. Dabei löste sich ein Schuss, als der Beamte mit seiner gezückten Waffe versuchte, die Tür des Pkw zu öffnen.
Finger am Abzug?
Bei der Verhandlung musste in erster Linie geklärt werden, ob der beschuldigte 37-jährige Wiener Polizeibeamte seinen rechten Zeigefinger am Abzugszüngel oder am Abzugsbügel entlang liegen hatte. "Ich habe nie auf Imre B. gezielt und meine Waffe immer weg gehalten, in Richtung Boden. Und mein Finger war am Bügel. Der Finger ist nur am Abzug, wenn ich einen Schuss abgeben möchte, und das war hier nicht der Fall", sagte der Angeklagte.
Warum schoss der Beamte mit der privaten Waffe?
Genau befragt wurde der angeklagte Polizist über seine Privatwaffe, eine Glock 26, die er bei dem Einsatz mit seiner Dienstwaffe, einer Glock 19, verwechselt hatte. "Ich bewahre beide in meinem Schrank in der Arbeit auf und in der Hektik der Amtshandlung habe ich die Falsche genommen und eingesteckt", sagte der 37-Jährige. "Sie haben aber ihre Dienstmunition mitgenommen", stellte Richterin Anja Zisak fest. "Ja, weil sie auch daneben gelegen ist", erklärte der Beschuldigte.
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