Anti-Terrorpaket & Strafrechtsreform abgesegnet
- Kritik von Richtern und Staatsanwälte
- SPÖ: Zustimmung nur bei Änderung des Weisungsrechts
Justizminister Dieter Böhmdorfer hat seine Regierungsvorlage zur Vorverfahrensreform durch den Ministerrat gebracht. Jetzt wäre er "sehr interessiert" daran, dass im Parlament auch die Opposition zustimmt. Dies zeichnet sich aber nicht ab: Die SPÖ fordert dafür Änderungen beim Weisungsrecht - und dazu zeigte sich Böhmdorfer in einer Pressekonferenz nicht bereit. Nach Meinung mancher Experten ist für die volle Umsetzung der Reform eine Verfassungsmehrheit nötig; das Ministerium hat sich im Entwurf dazu noch nicht festgelegt.
werden.
Mit der Reform soll das gesamte Vorverfahren im Strafprozess - von Ermittlungsbeginn bis zur Anklage - neu geordnet werden. Der Staatsanwalt soll künftig die Ermittlungen leiten, die Kriminalpolizei vor Ort ermitteln und der Richter vorrangig für den Rechtsschutz und nur mehr wenig für die Beweisaufnahme zuständig sein. Die gerichtliche Voruntersuchung soll abgeschafft werden. Die polizeilichen Ermittlungen sollen auf eine rechtliche Grundlage gestellt, die Rolle des Opfers gestärkt und die Beschuldigtenrechte ausgeweitet werden.
Böhmdorfer appellierte an die Kritiker, nicht "Einzelfragen" - wie Weisungsrecht oder Personalausstattung - in den Vordergrund zu stellen, sondern die größte Justizreform der vergangenen Jahrzehnte mitzutragen. Das Ziel müsse "mehr Rechtsstaatlichkeit, mehr Rechtsschutz" sein - und dies sei mit dem Entwurf erreicht.
Richter und Staatsanwälte enttäuscht
Richter und Staatsanwälte deponierten allerdings sofort ihre Enttäuschung über den überarbeiteten Entwurf. Sie lehnen auch die Neufassung ab, weil das Weisungsrecht des Ministers gegenüber den Staatsanwälten bleibt und die Personalaufstockungen nicht ausreichend seien. "Es ist bedauerlich, dass unsere Argumente untergegangen sind. Unsere Wünsche wurden nur marginal berücksichtigt", sagte die Präsidentin der Staatsanwälte-Vereinigung, Brigitte Bierlein. Und der Vizepräsident der Richtervereinigung, Wolfgang Aistleitner: "Unsere fundamentale Ablehnung gegen das Werk bleibt, weil sich nichts änderte." SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim schloss sich an: Wenn nicht zumindest - gemäß dem FPÖ-Parteiprogramm - Einstellungsweisungen durch den Minister abgeschafft werden, werde die SPÖ nicht zustimmen.
Für Böhmdorfer ist die Debatte über das Weisungsrecht allerdings "zu Ende". Das Weisungsrecht sei transparent gestaltet, missbräuchliche Weisungen könnten nicht erteilt werden. Zudem sei mit dem neuen Klagserzwingungsverfahren - ein Kompromissangebot Böhmdorfers - künftig jede Handlung des Staatsanwaltes durch das Gericht überprüfbar. Geschädigte sollen damit gegen die Einstellung eines Verfahrens durch den Staatsanwalt das Gericht anrufen können.
Noch nicht aktuell ist für den Minister die Personalfrage. Erst in einem Jahr, wenn die Konturen des neuen Gesetzes klar seien, könnte man sich festlegen. In seinem Entwurf sind 90 Staatsanwälte mehr und 20 Untersuchungsrichter weniger vorgesehen, als Kosten werden ab dem Inkrafttreten Mitte 2006 5,7 Mill. Euro veranschlagt. Für Bierlein und Aistleitner ist diese Aufstockung viel zu gering, damit werde man die Reform nicht umsetzen können. "Die Mindestanforderung ist eine Verdoppelung der derzeit ca. 220 Staatsanwälte", so Bierlein.
Verfassungsänderung nötig?
Bierlein und Aistleitner sind überdies überzeugt, dass für das Klagserzwingungsverfahren eine Verfassungsbestimmung nötig ist. Einige Verfassungsrechtler halten eine solche auch für die geplante Beschwerdemöglichkeit gegen Polizei-Handlungen bei Gericht - wegen Verletzung der Gewaltentrennung - für nötig. Aus Sicht des Justizministeriums ist dies noch nicht geklärt; die "Ausweichmöglichkeit" des Rechtsschutzes durch den Unabhängigen Verwaltungssenat wurde jedenfalls nicht in den Entwurf aufgenommen.
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