Freitag, 31. Mai 2002

Nach 60 Jahren: Schweizer lockern Abtreibungsrecht

  • Abtreibung bis zwölfte Woche möglich
  • 72% der Schweizer sind für Fristenlösung

Die Schweizer sind gegen das Abtreibungsverbot! In einer Volksabstimmung am Sonntag haben sie sich mit großer Mehrheit (72,16%) für eine Fristenlösung ausgesprochen. Nach der nun am 1. Oktober in Kraft tretenden Änderung des Strafgesetzbuches wird ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen nicht mehr bestraft, wenn die Frau eine Notlage geltend macht und sich von einem Arzt beraten lässt.

Zwar machten nach amtlichen Angaben nur 41,17 Prozent der 4,8 Millionen Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht Gebrauch, doch davon stimmten laut Endergebnis 72,16 Prozent für die Fristenregelung. 81,72 Prozent lehnten eine so genannte "Initiative für Mutter und Kind" ab, die eine Abtreibung fast grundsätzlich zu einem kriminellen Delikt gemacht hätte.

Die Schweiz zieht so weitgehend mit den meisten europäischen Staaten gleich. Bisher gehörten die Bestimmungen in der Schweiz zu den restriktivsten in Europa. Das Gesetz stammte aus dem Jahre 1942. Es wurde seither nicht verändert, aber sehr liberal gehandhabt.

Illegale Abtreibung wurde bisher bestraft
Das bisherige Gesetz von 1942 erlaubt eine Abtreibung nur, wenn die Schwangerschaft Gesundheit oder Wohlergehen der Mutter gefährdet. Illegale Abtreibung konnte mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe geahndet werden. Das Gesetz wurde in den einzelnen Kantonen jedoch sehr unterschiedlich ausgelegt. Nach Angaben der Regierung gab es jedes Jahr rund 16.000 legale Abtreibungen. Laut Gesundheitsbehörden wird in der Schweiz im Schnitt eine von acht Schwangerschaften abgebrochen. Zuletzt war eine Frau vor 14 Jahren wegen einer Abtreibung bestraft worden. Der Legalisierung ging eine jahrelange Debatte voraus. Drei Referenden zur Lockerung des Gesetzes waren gescheitert.

Der zweite Vorschlag "Für Mutter und Kind" war von konservativen und religiösen Gruppen eingebracht worden. Demnach sollte das Abtreibungsverbot in der Verfassung festgeschrieben werden. Einzig wenn das Leben der Mutter unmittelbar bedroht ist, wollte diese Initiative eine Abtreibung erlauben. Bei einer Schwangerschaft infolge einer Vergewaltigung sollte das Kind zur Adoption freigegeben werden. Die katholischen Bischöfe in der Schweiz unterstützten den Vorschlag, sprachen aber keine Abstimmungsempfehlung aus.

31.5.2002 11:58