1. Anklage gegen Wiener Mafia-Fahnder steht bevor
- Aufregung wegen parlamentarischer Anfrage
- Geschützte Zeugen für jedermann via Internet abrufbar!
Im Fall jener Mafia-Fahnder, die Anfang April unter dem Verdacht festgenommen worden sind, Informationen ausgerechnet an einen mutmaßlichen "Paten" weitergegeben zu haben, dürfte es schon demnächst zu einer ersten Anklage kommen. Die zuständige Staatsanwältin will gegen die betreffenden Beamten der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (EDOK) eine so genannte Teilanklage einbringen.
Zumindest vier bis fünf Fakten, in denen die Beweislage gesichert scheint und in Frage kommende Zeugen im Vorverfahren zum Teil auch schon einvernommen worden sind, könnten dann in einem schriftlichen Antrag auf Bestrafung münden. Die Staatsanwältin ist jedenfalls ab Anfang Juni zur Bearbeitung dieser Causa freigestellt.
Wie wiederholt berichtet, sollen die vier Beamten - darunter mit Oberstleutnant Josef B. und Chefinspektor Josef H. ranghohe Ermittler - Jeremiasz B. mehr als nur behilflich gewesen sein. Die Anklagebehörde verdächtigt sie des Amtsmissbrauchs: Der gebürtige Pole, der 1998 österreichischer Staatsbürger wurde, war im Juli 2001 von der Soko Nord - einer Sondereinheit der Kriminalabteilung Niederösterreich - verhaftet worden, weil er hinter dem Mordanschlag auf den ehemaligen polnischen Sportminister Jacek Debski stehen soll.
Die EDOK-Ermittler sollen unter Ausnützung ihrer Beamtenstellung nicht nur die Ermittlungen der Soko Nord behindert, sondern ihre Kollegen sogar gefährdet haben. Selbst als B. im Gefängnis saß, riss der Informationsfluss nicht ab, wie eine erste Auswertung von Überwachungsprotokollen ergeben hat.
Unterdessen sorgt in diesem Zusammenhang die parlamentarische Anfrage 3814/J XXI. GP der Abgeordneten Rudolf Parnigoni (SP) "und GenossInnen" - wie es in dem Dokument heißt - an Innenminister Ernst Strasser (VP) für einige Aufregung. Die Abgeordneten erbitten darin Auskünfte hinsichtlich "Vorgänge betreffend den österreichischen Staatsbürger Jeremiasz B., EDOK, Soko Nord und BKA" und äußern ihre "konkrete Sorge über die Zustände im zentralen Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres".
In der Anfrage wird nicht nur das Privatleben der mit dieser Sache betrauten Staatsanwältin thematisiert. Es werden vor allem Namen von Zeugen im Verfahren gegen Jeremiasz B. genannt, die aus Sicherheitsgründen bisher anonymisiert geführt und teilweise noch gar nicht gerichtlich einvernommen worden sind. Da die parlamentarische Anfrage für jedermann im Internet abrufbar ist, ist dieser Umstand wohl geeignet, den Zeugenschutz zumindest in Frage zu stellen, zumal die Namen zur Gänze ausgeschrieben sind.
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