Ungleichbehandlung: Gericht genehmigt Frühpension
- Männer brauchen 45 Jahre für Ausnahme, Frauen 40
Ein weiterer Teil der Pensionsreform aus dem Jahr 2000 ist in Frage gestellt: Ein Oberösterreicher hat gegen die Ablehnung seines Pensionsantrag berufen und vom Oberlandesgericht Linz Recht bekommen. Der Grund: Ungleichbehandlung.
Konkret geht es um die befristete Ausnahmen von der Anhebung des Frühpensionsalters für Personen mit sehr langer Versicherungsdauer. Männer müssen 45 Beitragsjahre vorweisen, um weiter mit 60 Jahren in Pension gehen zu können, Frauen aber nur 40 um weiter mit 55 in Pension gehen zu können. Darin hat das Oberlandesgericht Linz nun eine Ungleichbehandlung gesehen, berichtet der ORF-Teletext.
Ein Oberösterreicher hatte gegen die Ablehnung seines Pensionsantrages berufen und von dem Gericht Recht bekommen. Sein Anwalt argumentierte, dass diese Regelung nach EU-Recht dem Gleichbehandlungsgebot widerspreche.
Mit der Pensionsreform war ab Oktober 2000 das Frühpensionsalter schrittweise um eineinhalb Jahre angehoben worden. Mit 1. Oktober heurigen Jahres wird die Reform voll wirksam sein und Männer erst mit 61,5 und Frauen mit 56,5 Jahren in Frühpension gehen können. Für Frauen mit 40 und Männer mit 45 Beitragsjahren wurde aber eine Ausnahme geschaffen, sie können weiter mit 55 bzw. 60 Jahren in Pension gehen. Diese sogenannte "Hakler-Regelung" ist auf fünf Jahre befristet und gilt nur für Frauen die vor dem 1.Oktober 1950 und für Männer, die vor dem 1. Oktober 1945 geboren wurden.
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