Urteil nach Seeham-Amoklauf auf 18 Jahre erhöht
- Oberlandesgericht Linz stockte Strafe deutlich auf

Der Amoklauf von Seeham bei Salzburg vom 21. August 2001 ist endgültig geklärt. In der Berufungsverhandlung des Oberlandesgerichtes Linz wurde in Salzburg die Strafe gegen den 23-jährigen Thomas D. aus Plainfeld wegen Mordes an Roman Strohbichler (51) und Totschlags an dessen Ehefrau Hedwig (47) deutlich erhöht.
D. wurde zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Beim Erstgericht war der Fleischhauer mit der Mindeststrafe von zehn Jahren wesentlich milder davon gekommen. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Bei seinem dritten und jüngsten Opfer Birgit sei der "Amokläufer" allerdings unzurechnungsfähig gewesen, urteilten die Geschworenen im Frühjahr 2002. In diesem Fall wurde der Angeklagte rechtskräftig freigesprochen.
Der Senat unter Vorsitz von Richter Erich Feigl schloss sich der von Staatsanwältin Barbara Feichtinger in ihrer Berufungsschrift vorgelegten Ansicht an, wonach die beiden Verbrechen in "qualvoller und grausamer Weise" durchgeführt worden seien. Entgegen der Ansicht des Verteidigers Otto Trifterer habe es sich nicht um einen Sekundentod wie nach einem Herzstich gehandelt, sondern die Opfer hätten "noch um Hilfe geschrien, sich gewehrt und noch geröchelt".
Mindeststrafe war Tat nicht angemessen
Die Mindeststrafe sei der Tat nicht angemessen gewesen, weshalb es zu einer Erhöhung kommen habe müssen, begründete der Richter den Spruch. Bei der Strafbemessung sei berücksichtigt worden, dass die Strafe umso höher sein müsse, je rücksichtsloser der Täter vorgegangen und je größer der angerichtete Schaden sei. Als strafmildernd (Höchststrafe 20 Jahre oder lebenslang) bewertete das Gericht, dass Thomas D. ein reumütiges Geständnis abgelegt habe, sowie die unbescholtene Lebensweise, die affektive Einengung und die Leistung einer finanziellen Teilwiedergutmachung an die Hinterbliebenen der Opfer.
D. hatte das Ehepaar Roman und Hedwig Strohbichler und deren 18-jährige Tochter Birgit am 21. August 2001 in deren Wohnung mit insgesamt 74 Messerstichen "grauenhaft getötet" (Verteidiger Otto Trifterer). Hohe Geldforderungen der Familie Strohbichler dürften Thomas D. offenbar zu der furchtbaren Tat veranlasst haben.
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