Vater soll Dreijährige sexuell missbraucht haben
- Urteil: 2 Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt
- Urteil nicht rechtskräftig

Ein 25-jähriger Grazer soll seine erst dreijährige Tochter ein halbes Jahr lang sexuell missbraucht haben. Der Mann, der von der Mutter des Kindes getrennt lebt, musste sich am Dienstag im Grazer Straflandesgericht vor einem Schöffensenat verantworten. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, wovon acht Monate unbedingt verhängt wurden.
Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit - das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Karl Heinz Z. lebte mit der Mutter seines Kindes nur kurze Zeit zusammen. Als die Kleine drei Jahre alt war, fing sie plötzlich an, sich zu verändern: "Das Verhalten des Kindes wurde auffällig", erklärte Staatsanwalt Manfred Kammerer. Beim Wickeln wollte sich das Kind plötzlich nicht mehr abwischen lassen, außerdem schrie es häufig in der Nacht. Die Großmutter entdeckte Rötungen im Genitalbereich. "Die Mutter hatte einen Verdacht, zeigte die Sache jedoch nicht an, weil sie sich schämte", so der Staatsanwalt.
Die Sache spitzte sich zu, als das Kind nur noch zum Vater wollte, wenn auch die Großmutter im Haus war. Schließlich suchte die Frau mit der Dreijährigen einen Arzt auf, der sexuelle Übergriffe bestätigen konnte. Die Psychologin, die beigezogen wurde, gab an, die Mutter habe die ganze Sache offenbar nicht wahrhaben wollen.
Der Verteidiger des Grazers sprach von "Verleumdung". "Es gibt keine Beweise für die Tat", so der Anwalt. Außerdem habe man bei dem Kind außer den Rötungen keine äußeren Verletzungen feststellen können. Der Angeklagte selbst fühlte sich "nicht schuldig". Er habe mit seiner Tochter nur "gezeichnet oder gespielt". "Wie erklären Sie sich dann, das die Kleine sagt, sie hätte sie angreifen müssen?", hakte die Richterin nach. "Ich kann mir das nicht erklären", so der Beschuldigte. "Wie erklären sie sich dann das veränderte Verhalten des Kindes?", fragte die Richterin. "Das wird alles nur von meiner Mutter und meiner Ex-Freundin behauptet. Ich kann nur sagen, ich war es nicht", blieb der Beschuldigte bei seiner Verantwortung.
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