ÖSV-Quintett 14 Stunden vor Sportgericht angehört

IOC-Rückzieher: Blutentnahme ist kein Doping Urteil der Berufung kommt eventuell erst im März

An die insgesamt vierzehn Stunden hat am Dienstag und Mittwoch die Anhörung von Walter Mayer und vier weiteren Mitgliedern des ÖSV-Langlaufteams bei deren Berufung vor dem Obersten Sport-Schiedsgericht in Lausanne gegen die IOC-Entscheidung in der "Causa Blutbeutelfund in Salt Lake City" gedauert. Die ÖSV-Abordnung, die von Rechtsanwalt Karlheinz Klee angeführt wurde, stand dem dreiköpfigen Richterkollegium und den Vertretern der gegnerischen Partei (IOC) Rede und Antwort, eine Entscheidung wird nicht mehr in dieser Woche, eventuell aber erst im März getroffen.

ÖSV-Quintett 14 Stunden vor Sportgericht angehört

"Es war eine faire Anhörung in einem angenehmen Klima, unsere Aussagen wurden zu Protokoll genommen, aber über den Ausgang kann man noch nichts sagen", erklärte Walter Mayer zum letzten Akt der "Affäre" um den Fund von Blutbeuteln im Privatquartier der ÖSV-Langläufer. Einige Mitglieder der ÖSV-Delegation waren vom IOC bestraft worden (Sperre von Walter Mayer und Heilpraktiker Volker Müller für die Spiele 2006 und 2010, nachträgliche Disqualifikation von Marc Mayer und Achim Walcher in Salt Lake City), hatten diesen Vorwurf des Dopings aber nicht hingenommen.

Schon vor der Urteilsverkündung der Obersten Instanz haben die Österreicher einen "Sieg" errungen. Denn das IOC hat mit Jahresbeginn einen Passus in seinen Bestimmungen insofern geändert, als die Blutentnahme zu therapeutischen Zwecken nicht mehr als Doping gilt. Davon war am Mittwoch der IOC-Vertreter vor dem Sportgericht noch gar nicht informiert.

Die ÖSV-Langläufer hatten als Gutachter den deutschen Arzt Dr. Esser von der Naturheilkundlichen Abteilung der Uni Berlin aufgeboten. Dieser strich u.a. hervor, dass viele praktizierende Ärzte auf die Vorteile der von Mayer durchgeführten ultravioletten Bestrahlung und ultravioletten Aktivierung des Eigenblutes setzen. Der IOC-Gutachter, ein Schulmediziner, räumte zwar ein, dass die Österreicher kein klassisches Blutdoping durchgeführt hätten, jede Blutabnahme sei aber verboten. Deshalb sollte die Disqualifikation der Athleten auch aufrecht bleiben.