Uni-Reform: Khol hält an Medizin-Unis fest
- "Wir haben nicht Partikular-Interessen zu vertreten"
- "Grundzüge des Gesetzes werden nicht mehr geändert"

ÖVP-Klubobmann Andreas Khol will bei der Uni-Reform auch gegen den Widerstand der Uni Innsbruck an der Schaffung eigener Medizin-Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck festhalten. "Wir haben nicht Partikularinteressen zu vertreten, sondern das Gemeinwohl", betonte Khol. Im Zuge des parlamentarischen Prozesses könne man zwar über alles reden, die Grundzüge des Universitäts-Gesetzes (UG) würden aber nicht mehr geändert.
Khol selbst regt als gemeinsames Dach über allen Unis ein beim Bildungsministerium angesiedeltes Steuerungs- und Planungsorgan mit Empfehlungscharakter vor.
Die Frage der Schaffung eigener Medizin-Unis habe man "wohl erwogen und hart diskutiert", so Khol. Die medizinische Forschung und Lehre wären mit dem Dienstbetrieb einer Klinik, der Ärzte-Arbeitszeit, dem Ärzte-Dienstrecht sowie mit Finanzierungsfragen wie dem Klinischen Mehraufwand so eng verwoben, dass derartige "Medizin-Kompetenzzentren" ein spezifisches Management bräuchten. "Im Rektorat müssen Mediziner sein, nicht Juristen, Theologen oder Naturwissenschafter", betonte der Klubobmann. Das UG sei außerdem so flexibel, dass die Zusammenarbeit zwischen einer Medizin-Uni und etwa naturwissenschaftlichen Fakultäten einer anderen Hochschule leicht möglich wäre. Schon derzeit hätten die Medizin-Fakultäten in ihrer Mutter-Universitäten budgetär, personell und verwaltungsmäßig komplett getrennte Regelkreise: "Das ist ja eigentlich schon ein Schuh im Schuh."
In der Regierungsvorlage fehlt Khol noch ein Koordinationsorgan oberhalb der einzelnen Unis, das die gesamtösterreichischen Interessen der Hochschulen wahrnimmt und die derzeitigen Beratungsgremien wie das Universitätenkuratorium ersetzt. Dabei schwebt ihm eine Art Beirat beim Bildungsministerium vor, der ein bis zwei Mal pro Jahr zusammenkomme und gemeinsame Wünsche und Anregungen behandle. Dieses Organ solle ausschließlich für die Unis zuständig sein und nicht für den gesamten tertiären Bildungsbereich.
"Forderungen der Gewerkschaft erfüllt"
Die Forderungen der Hochschullehrer-Gewerkschaft nach Erhalt der Arbeitsplätze, "echter Autonomie" im Sinne von Selbstbestimmung, demokratischer Mitbestimmung sowie einem klaren Finanzierungsplan sieht Khol als zur Gänze erfüllt an. Da und dort könne man aber noch Klarstellungen treffen. Nicht vergessen dürften die Personalvertreter auch, dass das Mitbestimmungsrecht der allgemein Bediensteten ausgeweitet werde: Neben der Mitbestimmung im Senat werde es erstmals Betriebsräte an den Universitäten geben.
Verfassungsrechtlich hält Khol die Reform für unbedenklich: Er habe selbst "sorgsam darüber gewacht", dass keine einzige Bestimmung enthalten sei, die einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedürfe. Mit dem Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes, der die Freiheit der Wissenschaft und der Lehre festschreibe, sowie den beiden Bestimmungen im Universitätsorganisationsgesetz (UOG) 93, die die Weisungsfreiheit der Uni-Verwaltung bzw. die Satzungsfreiheit beinhalten, stehe das Reformwerk auf drei gesicherten Säulen.
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