Dienstag, 21. Mai 2002

Selbstmord von zehnjähriger Tina - Vater verurteilt!

  • Fahrlässige Tötung: Bedingte Strafe von 2.280 Euro
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Der Vater jenes zehnjährigen Mädchens, das sich im vergangenen Mai in Pirka bei Graz erschossen hat, ist verurteilt worden: Wegen fahrlässiger Tötung. Den Schlüssel zum Schrank mit den Waffen hätte er, so das Gericht, immer um den Hals tragen müssen.

Der Selbstmord der zehnjährigen Tina, die sich im Mai dieses Jahres in Pirka bei Graz erschossen hatte, war im Grazer Straflandesgericht Gegenstand einer Verhandlung. Angeklagt: Der Vater des Mädchens, weil sich das Kind mit seiner Waffe das Leben genommen hatte. Der Bundesheerbedienstete musste sich wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen verantworten. Das Urteil: 2.280 Euro bedingte Geldstrafe.

Gerhard B. hatte seine Privatwaffe, eine Walther PPK Kal. 7,65 mm in einem Kleiderschrank verwahrt, dessen Schlüssel außen steckte. Die kleine Tina hatte am 21. Mai die Waffe an sich genommen und sich damit im Wald erschossen. Der Vater des Kindes fand die Leiche seiner Tochter, als er das Mädchen, das am Abend nicht nach Hause gekommen war, gesucht hatte.

Abschiedsbrief und Testament
Der "Fall Tina" hatte für großes Aufsehen gesorgt, da Selbstmorde bei Kindern in diesem Alter kaum vorkommen. Die Zehnjährige hatte einen Abschiedsbrief hinterlassen, in dem sie sogar ihre Sachen penibel unter den Familienmitgliedern aufgeteilt hatte. Über die Motive für den Selbstmord konnte nur spekuliert werden. Unter anderem wurde über Leistungsdruck in der Schule und vom Elternhaus her gesprochen.

21.5.2002 22:02