Vermummungsverbot: Koalition sagt Ja zu Haftstrafen
- Grünen sind empört: "FPÖ-Variante hat gesiegt"
- Haftstrafen bis zu 12 Monaten sind möglich!
·1. Reaktion
Grüne: FPÖ-Variante hat gesiegt
Erbittert wurde rund um das Masken-Verbot bei Demonstrationen diskutiert. Jetzt einigte sich die Regierung auf ein entsprechendes Verbot. Auch Haftstrafen soll es geben - bei schweren Verstößen, wie die Klubchefs Khol und Westenthaler unabhängig voneinander erklärten. Beim ersten Mal wird die Strafe bis zu sechs Monate, im Wiederholungsfall sogar bis zu 12 Monate betragen! Der entsprechende Antrag wird morgen im Nationalrat eingebracht. Die Grünen sind empört (siehe Kasten rechts): "Der Regierungspartner wurde mit einer Überrumpelungsstrategie in die Knie gezwungen."
ÖVP-Sicherheitssprecher Kiss erläutert: Die Ausschreitungen im Zuge von Demonstrationen, wie sie in letzter Zeit zu beobachten gewesen seien, haben diese Schaffung eines Vermummungsverbotes notwendig gemacht. "Es kann einfach nicht toleriert werden, dass Vermummte gewalttätig gegen die Exekutive vorgehen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit wird daher in Hinkunft eine Teilnahme Vermummter verboten und auch strafbar sein."Er erwarte sich eine zügige Behandlung des Antrages im Innenausschuss, in deren Zuge auch Experten angehört werden sollten.
Die geplante Gesetzesänderung sieht, ebenfalls zum Schutz der Exekutive, neben dem Vermummungsverbot auch vor, dass die Mitnahme gefährlicher Gegenstände unter Strafe gestellt wird. Sofern gleichzeitig beide Verbote übertreten werden, soll wegen des hohen Gefahrenpotentials - "es ist ja geradezu anzunehmen, dass die Vermummung deshalb gewählt wird, um unerkannt Gewalttaten setzen zu können" - eine gerichtliche Strafbarkeit geschaffen werden.
Versammlung wird wegen einzelner Vermummter nicht aufgelöst
Der Antrag beweist aber auf der anderen Seite viel Augenmaß und berücksichtigt die verfassungsrechtlich gewährleistete Versammlungsfreiheit. Entsprechend der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs wird allein wegen der Teilnahme einzelner Vermummter eine Versammlung nicht aufgelöst werden. Ebenso soll von der Verfolgung einzelner Vermummter abgesehen werden können, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe nicht zu befürchten und andererseits die Durchsetzung des Verbots zu einer Eskalierung führen würde. Dieses neue Opportunitätsprinzip im Versammlungsrecht ist auch deshalb notwendig, weil verhindert werden soll, dass bei Demonstrationen gegen ausländische Einrichtungen -etwa gegen Angehörige von Demonstrationsteilnehmern in deren Heimatstaat - Repressalien ergriffen werden können. Es wird aber in jedem Fall Aufgabe der Exekutive sein, von diesem Ermessensspielraum mit großem Augenmaß Gebrauch zu machen.
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