Verwaltungsgerichtshof wehrt sich gegen Überlastung
- Rückstand ist von 8.796 auf 8.954 Fälle angewachsen

Die Verwaltungsrichter wehren sich weiter gegen ihre Überlastung. Im Jahr 2001 sind beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wieder mehr neue Beschwerden eingelangt als die Höchstrichter bearbeiten konnten, der Rückstand ist von 8.796 auf 8.954 angewachsen. Abhilfe könnten nach Ansicht der Höchstrichter vor allem zwei Maßnahmen schaffen: Die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz und die Berücksichtigung des möglichen Aufwands für den VwGH schon bei der Gesetzgebung.
Sorge bereitet den Höchstrichtern aber nicht nur die Zahl der Verfahren, sondern auch deren Dauer. Durchschnittlich braucht es 19 Monate bis zu einer Entscheidung, vereinzelt sind sogar noch Fälle anhängig, die bereits 1995 oder noch früher eingebracht wurden.
"In zahlreichen Fällen steht die Verfahrensdauer in einem Spannungsverhältnis zu den im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention übernommenen Pflichten", heißt es dazu in dem am 13. Mai von der Vollversammlung des VwGH beschlossenen Papier. In mehreren Fällen habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte deshalb Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt.
Die Überlastung führt aber nicht nur zu langen Wartezeiten. Dem VwGH drohe nämlich auch die Kapazität zu fehlen, ausreichend auf immer komplexer werdende gesetzliche Regelungen und immer umfangreichere Verfahren zu reagieren. Dies sei aber sowohl für das Funktionieren der staatlichen Verwaltung als auch für die Wirtschaft "von größter Bedeutung".
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