Dienstag, 14. Mai 2002

Selbstständigenvorsorge soll kommen

  • Berücksichtigung der Karenzzeiten soll kommen
  • Steuerfragen bleiben weiter offen

Zufrieden ist man von Seiten der Sozialpartner mit dem mit der Regierung ausgehandelten Kompromiss zur Abfertigung Neu. Besonders hervor gehoben wird die erhöhte Rechtssicherheit durch die Einhebung seitens der Gebietskrankenkassen sowie die gesetzliche Festschreibung des Beitragssatzes. Offen sind noch zwei Punkte: Die Abdeckung von Karenzzeiten und eine eigenständige Pensionsvorsorge für Selbständige.

Sowohl der stellvertretende Wirtschaftskammer-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner als auch der leitende ÖGB-Sekretär Richard Leutner zeigten sich vorsichtig optimistisch, dass man in den offenen Fragen eine Einigung erzielen werde. Konkret geht es dabei vor allem um zwei Punkte: Eine Abdeckung der Karenzzeiten durch den Familienlastenausgleichsfonds sowie um eine eigenständige Pensionsvorsorge analog zur Abfertigung für Selbstständige.

Selbständige und Arbeitslose
Zu letzteren Punkt verwies Mitterlehner auf eine geplante Protokollanmerkung im Ministerratsentwurf, wonach eine entsprechende Mitarbeitervorsorge auch für Selbstständige, Bauern, freie Dienstnehmer und andere nicht automatisch Betroffene gestaltet werden soll. In Kraft treten solle diese Regelung ebenso wie die Abfertigung Neu mit 1. Jänner kommenden Jahres. Details müssten über den Sommer ausverhandelt werden, erklärten Wirtschaftskammer und ÖGB unisono. Ein weißer Fleck ist die Frage, wer in der Zeit der Arbeitslosigkeit Beiträge einzahlen soll.

ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch spricht von einem "großen Erfolg der Sozialpartner und des ÖGB". Mit dem Sozialpartnermodell zur Reform der Abfertigung hätten künftig alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfertigung und die Wahlfreiheit, was sie mit ihrem Geld künftig machen würden. Das gelte auch für den Fall der Selbstkündigung. Verzetnitsch zeigte sich "zufrieden, dass die Bundesregierung letztendlich doch auf die Argumente und Erfahrung der Sozialpartner zurückgegriffen hat".

Finanz- und steuerrechtliche Fragen bleiben offen
Durch das Fehlen des Finanzministers blieben auch andere finanz- und steuerrechtliche Details vorerst offen. So ist noch nicht fixiert, ob die Dienstgeber wie im Regierungsentwurf vorgesehen die Kosten für Präsenz. bzw. Zivildienst tragen müssen. Ebenfalls noch nicht gelöst ist die Frage, unter welchen Rahmenbedingungen die Auflösung der bisher für die Abfertigung gesammelten Rückstellung erfolgen soll.

Hilfreich bei dem Kompromiss bezüglich der Einhebung durch die Gebietskrankenkassen dürfte ein Detail gewesen sein: Laut Mitterlehner haben die Gebietskrankenkassen den ursprünglich veranschlagten Verwaltungsaufwand von 0,7 Prozent deutlich reduziert. Nunmehr wird von 0,3 Prozent gesprochen.

14.5.2002 12:29