Am Montag ist es aus mit anonymen Sparbüchern
- Wie Sie Ihr Sparbuch umrüsten und vor der Steuer retten
- Wie Sie die Meldung an die EDOK verhindern können

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Die Änderungen zum Durchklicken
Ab Montag, dem 1. Juli, gehören anonyme Sparbücher in Österreicher endgültig der Vergangenheit an. Ab jetzt sind Behebungen von anonymen Sparguthaben nur noch mit Ausweisleistung möglich. Sparbuch-Schenkungen bleiben vorerst noch bis Jahresende steuerfrei.
Österreich hat auf internationalen Druck hin den Abschied von der Sparbuchanonymität in Schritten vollzogen. Wer bei seiner Bank ein Sparbuch eröffnen wollte, musste schon seit 1. November 2000 einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Abhebungen waren nur noch bis Ende Juni 2002 anonym möglich, also bis zum Schalterschluss am Freitagnachmittag. Mit diesem Zeitpunkt lief auch die so genannte "Eisberglösung" (das "ausweisfreie Abschmelzen") für Wertpapierdepots ab.
80% identifiziert
Nach Schätzungen der Banken waren zuletzt rund 75 bis 80 Prozent der Sparbucheinlagen identifiziert, wobei allerdings die Legitimierungsquote bei den "schweren" Sparbüchern" mit Einlagen von mehr als 15.000 Euro mit etwa 90 Prozent schon deutlich höher liegt. Hierfür gelten verschärfte Geldwäschebestimmungen. In Österreich gibt es knapp 25 Millionen Sparbücher. Inländische private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen hatten per Ende April 2002 insgesamt 124,5 Mrd. Euro auf Sparkonten liegen.
Bleibt ein Sparbuch "unbewegt", wird also weder darauf eingezahlt noch abgehoben, bleibt es de facto weiter "anonym". Allerdings sind Verlängerungen von Bindungsfristen dabei nicht mehr möglich. Bei etlichen Banken erfolgen auch die Zinsgutschriften nicht mehr auf das "anonyme" Konto, sondern bis zur Legitimierung auf ein gesperrtes Verrechnungskonto.
Wenig Änderung für "kleine" Sparer
Für kleine Sparer ändert sich recht wenig. Abhebungen von bereits deklarierten Sparbüchern bis zu 15.000 Euro sind auch nach dem 1. Juli mit Losungswort möglich. Wer also ein Sparbuch bis zu dieser Größe bisher noch nicht identifiziert hat, ist bei erstmaliger Bewegung ab kommendem Montag in jedem Fall - nun also auch bei Abhebungen - zur einmaligen Ausweisleistung verpflichtet. Ist das Büchl einmal solcherart "legitimiert", ist keine weitere Ausweisleistung nötig.
Meldung an die EDOK
Über Namenssparbücher und Sparbücher über 15.000 Euro Guthaben durfte schon bisher nur der identifizierte Kunde verfügen. Wer ab nächster Woche 15.000 Euro oder mehr von einem bisher noch nicht legitimierten Sparbuch abheben will, löst nach dem Willen des Gesetzes ein behördliches Prozedere aus. Die Banken haben grundsätzlich die Pflicht, den Antrag auf Auszahlung routinemäßig an die EDOK zu melden.
Sieben Tage Wartefrist
Dort wird untersucht, ob ein Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Die zum Innenministerium ressortierende Behörde gleicht dazu die Namen mit EDOK-internen Daten ab. Ausgezahlt werden darf erst nach einer siebentägigen Wartefrist. Die Geldinstitute haben für ihre betuchteren Stammkunden, die die Legitimierung in den letzten eineinhalb Jahren "verschwitzt" haben, aber auch hierbei pragmatische Lösungen vor. Verdächtige Transaktionen werden natürlich weiter sofort der EDOK angezeigt.
Schenken soll Sinn machen
Rosemarie Dittrich ist Chefexpertin für Generationenvorsorge und Vermögensweitergabe bei der Bank Austria/Creditanstalt-Gruppe. Sie geht seit Wochen in Anfragen zum Thema Schenkungssteuer fast unter. Und sie rät, sich nicht von Familienangehörigen in Bedrängnis bringen zu lassen. "Schenken sollte Sinn machen. Außerdem bleibt die Vererbung eines Sparbuchs weiterhin steuerfrei."
Übrigens: Die Weitergabe nicht legitimierter Sparbücher ist ab nächster Woche mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 20.000 Euro bedroht!

