Bank Burgenland-Prozess - Anklage ausgedehnt
- Gutachter spricht von Bilanzkosmetik

Überraschender Auftakt zum vierten Verhandlungstag im Wiener Neustädter Untreue-Prozess gegen die beiden Ex-Vorstandsmitglieder der Bank Burgenland, Günter Widder und Manfred Schneider: Staatsanwältin Barbara Unger dehnte die Anklage gegen die beiden Ex-Manager aus. Die Urteile im Bank Burgenland-Prozess wird es am Mittwoch noch nicht geben, stellte Schöffensenatsvorsitzender Wolfgang Reichert einleitend gleich kar.
Nachdem das umfangreiche Gutachten des Sachverständigen für Bankwesen erst Mitte der Vorwoche eingetroffen ist, wird der Verteidigung Gelegenheit gegeben, Fragen dazu auch schriftlich zu stellen.
Staatsanwältin Unger wirft den beiden Angeklagten zusätzlich vor, ihre durch Rechtsgeschäft eingeräumten Befugnisse über Vermögen der Bank zu verfügen bzw. die Bank zu verpflichten, auch dadurch wissentlich missbraucht zu haben, indem sie Anfang 1996 durch Veranlassung einer Konsortialfinanzierung durch die Bank Austria Handelsbank in der Höhe von 100 Mill. S (7,27 Mill. Euro), die Ende Juni 1996 nach Erhalt des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes rücküberwiesen wurden, nicht den als notwendig bekannten Wertberichtigungsbedarf auf dem Konto der zahlungsunfähigen Hom-Rusch-Firma HM Baumanagement und Planung GesmbH vorgenommen haben, wodurch die Bilanz für 1995 einen Jahresgewinn in der Höhe von 16,3 Mill. S statt eines Jahresverlustes von rund 83,7 Mill. S ausgewiesen wurde.
Der ehemalige Prüfungsleiter der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) bei der Bank Burgenland, Paul Maier, der als erster Zeuge vernommen wurde, sieht diesen Vorgang - wie er sagte - als Bilanzkosmetik. Auf den Vorhalt des Sachverständigen Fritz Kleiner, dass sich das Obligo der HM nach Rücküberweisung der 100 Mill. S aus der Konsortialfinanzierung weiter in der Höhe von 250 Mill. S bewegte, obwohl die Firma operativ nicht tätig war, sagte der Zeuge "wenn uns das aufgefallen wäre, hätten wir das moniert".

