Dienstag, 14. Mai 2002

Abfertigung neu: WK drängt auf Unternehmer-Vorsorge

Die Wirtschaftskammer (WK) drängt auf ein Pensionsvorsorge-Modell für Unternehmer im Gefolge der Abfertigung neu. Bei einer Pressekonferenz pochte der stellvertretende Generalsekretär Reinhold Mitterlehner darauf, dass eine entsprechende Regelung mit 1. Jänner 2003 in Kraft treten müsse. Nichts hält er davon, dass man das angesparte Geld auch als Unternehmer zwischenzeitlich sich ausbezahlen lassen kann. Das System sei nur als Vorsorge praktikabel und allein wegen der eher geringen Beträge nicht für Zwischenfinanzierungen geeignet.

Funktionieren soll das Pensionsvorsorge-Modell so, dass der Unternehmer 1,53 Prozent seiner Steuerbemessungsgrundlage bei der Pensionsversicherung absetzen lassen kann. Dies würde laut Wirtschaftskammer etwa einem Betrag von 29,1 Euro monatlich entsprechen. Nach 40 Jahren ergäbe sich so eine Zusatzpension von 513 Euro.

Die "Abfertigung neu" an und für sich sieht Mitterlehner auf einem guten Weg. Bedenken wegen der schwachen Börsenkurse wies er zurück. Ganz im Gegenteil sei die Situation für die neuen Mitarbeitervorsorgekassen günstig, seien die Aktien-Kurse doch gerade jetzt niedrig. Außerdem seien die Kassen ja nicht gezwungen, den maximal vierzigprozentigen Aktien-Anteil bei der Veranlagung komplett auszuschöpfen. Das Interesse an den Mitarbeitervorsorgekassen ist für die Wirtschaftskammer ausreichend. Bisher gibt es laut Mitterlehner acht Anbieter für die Errichtung einer Abfertigungskasse.

Als Hilfe für die Unternehmer bei der Umstellung vom alten zum neuen System hat die Wirtschaftskammer einen neuen Abfertigungsrechner kreiert, der allen Mitgliedern kostenlos zur Verfügung steht. Diese soll für den Dienstgeber errechnen, welche Variante für ihn am Günstigsten ist. Prinzipiell gibt es ja drei Möglichkeiten. Entweder der Arbeitnehmer bleibt im alten System, er wechselt ins neue oder er lässt seine bereits erworbenen Ansprüche einfrieren und beginnt neu im neuen System.

Empfehlungen will die Wirtschaftskammer hier keine geben: "Die einzige Faustregel ist, dass es keine Faustregel gibt", meinte Mitterlehner. Es handle sich um eine sehr individuelle Angelegenheit, wie man am besten verfahre. Voraussetzung für einen Umstieg ist jedenfalls eine Einigung des Dienstgebers mit dem Betriebsrat. Dabei zu beachten ist, dass beim Umstieg ins neue System nicht automatisch alle bisherigen Ansprüche übertragen werden müssen. Die Wirtschaftskammer empfiehlt aber ihren Mitgliedern, nicht unter die Hälfte der fiktiven Altabfertigungsanwartschaft zu gehen. Damit entgehe man der Gefahr, dass die Vereinbarung wegen Sittenwidrigkeit aufgehoben werde.

Einen ersten Schub werden die Abfertigungskassen jedenfalls bereits im kommenden Jahr erhalten. Etwa eine Million Österreicher wird 2003 ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehen. Da das erste Monat frei ist, gibt es die ersten Einzahlungen (1,53 Prozent der Bruttolohnsumme) mit 1. Februar 2003.

14.5.2002 08:07