Freitag, 17. Mai 2002

SPÖ plant Musterprozess gegen Bürgerwehr

  • "Bürgerwehr verstößt gegen Persönlichkeitsrecht"
  • ABSTIMMEN! Bürgerwehr - Ja oder Nein?

Laut einem von der SPÖ in Auftrag gegeben Gutachten, verstößt die Bürgerwehr grundsätzlich gegen des Persönlichkeitsrecht. Die SPÖ sei daher bereit, für jene Personen, die mit Fotoapparat und Videokamera überwacht werden, einen Musterprozess zu führen, sagte der geschäftsführende Klubobmann der SPÖ, Josef Cap.

"Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben", so Cap , "daher ist diese blaue Schnüffelbrigade entbehrlich". SPÖ sei für eine zivilrechtliche Vorgangsweise, damit die Auseinandersetzungen mit der Bürgerwehr nicht in Schlägereien oder dergleichen ende, meint Cap weiter.

Bürgerwehr verstößt gegen Persönlichkeitsrecht
Laut Cap, greife die Bürgerwehr grundsätzlich in das Persönlichkeitsrecht der Personen ein, die mit Fotoapparat und Videokamera überwacht werden. Ein Gutachten hierfür wurde beim Univ.-Prof. Heinz Barta von der Universität Innsbruck in Auftrag gegeben, heißt es Seiten der SPÖ. Niemand brauche sich gegen seinen Willen abbilden lassen, auch wenn er sich in der Öffentlichkeit aufhalte. Cap bezog sich auf das Zivilrecht, § 16 ABGB und § 78 UrheberrechtsG.

Die Sanktionen ergeben sich aus § 43 ABGB: Gegenüber jeder Person ist eine Klage auf Unterlassung möglich, wenn Wiederholungsgefahr besteht; bei Verschulden besteht auch ein Anspruch auf Schadenersatz. Dies bedeute, dass jeder Lehrer und jeder Schüler, der konkret überwacht wurde, eine Unterlassungsklage einbringen und Schadenersatz begehren kann, so Cap.

Bei Verschulden, also vorwerfbarem Verhalten, bestehe auch "Anspruch auf Schadenersatz", der insbesondere beim Recht auf das eigene Bild anerkannt sei, betonte Cap. Das bedeute, dass jedenfalls jeder Lehrer und jeder Schüler der Schule, die konkret überwacht wurde, eine Unterlassungsklage einbringen und Schadenersatz begehren könne.

17.5.2002 15:08