Donnerstag, 16. Mai 2002

Tochter 6 Jahre lang missbraucht: Sechs Jahre Haft

  • Mehrmals wöchentlich - "Ich habe nichts gemacht!"

Weil er seine mittlerweile 17 Jahre alte Tochter sechs Jahre hindurch sexuell missbraucht haben soll, ist am Donnerstag ein 46-jähriger Wiener im Straflandesgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nach Darstellung des Mädchens hatte sich Josef G. seit 1995 mehrmals wöchentlich an ihr vergangen, da - so zitierte sie ihn im gerichtlichen Vorverfahren - seine Frau nicht mehr mit ihm schlafen wollte. Die Übergriffe flogen auf, als sich die 17-Jährige im Vorjahr die Pulsadern aufschnitt, weil sie mit dem Erlebten nicht fertig wurde.

"Ich bin nicht schuldig! Ich habe nichts gemacht", beteuerte der Mann, der insgesamt drei Töchter hat. Schon sein Vorleben sprach allerdings gegen den zuletzt Beschäftigungslosen: Vor über 20 Jahren war er zwei Mal wegen wiederholter erzwungener sexueller Kontakte zu Minderjährigen abgeurteilt worden. Damals waren seine Opfer noch hauptsächlich Burschen. Josef G. betonte, das liege lange zurück, er habe sich nicht erst seit seiner Heirat "geändert".

"Ich habe meine Familie abgöttisch geliebt. Ich habe für sie gelebt", gab er sich als braver Familienvater. Das dürfte zumindest zum Teil nicht der vollen Wahrheit entsprechen: Seine Frau hat sich inzwischen von ihm scheiden lassen, nachdem er sie immer wieder geschlagen und ins Frauenhaus "getrieben" hatte. Auch seine Kinder bezogen öfters Prügel.

An den sexuellen Übergriffen gebe es "überhaupt keinen Zweifel", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Schöffensenat fand keine Milderungsgründe. Demgegenüber waren der lange Tatzeitraum und die Vielzahl der Tathandlungen erschwerend. "Dazu hat jede Schuldeinsicht, jedes Geständnis gefehlt. Offenbar haben Sie aus Ihren Vorstrafen nichts gelernt", bemerkte die vorsitzende Richterin Martina Huber.

Der Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ist nicht rechtskräftig: Josef G. legte unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Staatsanwalt Karl Schober fiel das Urteil bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren zu milde aus: Er meldete ebenfalls Berufung an.

16.5.2002 17:14