Donnerstag, 16. Mai 2002

Anwaltspräsident: Kaprun-Prozess ohne Fagan

  • Aktive Teilnahme wäre als "Winkelschreiberei" verboten
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Zur Frage, ob der umstrittene US-amerikanische Anwalt Ed Fagan beim Kaprun-Prozess in Salzburg als Vertreter von Privatbeteiligten zugelassen werden darf, meldete sich nun der österreichische Anwaltspräsident Klaus Hoffmann zu Wort. Eine aktive Teilnahme Fagans am Prozess in Österreich wäre "Winkelschreiberei" und sei verboten, so Hoffmann. In Österreich gebe es genug qualifizierte Advokaten.

Hoffmann bezieht sich auf eine Aussage des Präsidenten des Salzburger Landesgerichtes, Walter Grafinger, der am Montag dieser Woche gemeint hatte, dass Fagan anwaltlich tätig werden könne. "Nach der Rechtsprechung ist es möglich, dass jeder Eigenberechtigte, der der Gerichtssprache fähig ist, als Bevollmächtigter eines Privatbeteiligten auftreten kann." Der Richter im Kaprun-Prozess, Manfred Seiss, hat sich auf eine Entscheidung aus der Zeit der Monarchie berufen, die besagt, "dass jeder Geschädigte sich durch jede Person vertreten lassen kann", so Seiss: Wenn es Fagan möchte, werde er als Anwalt zugelassen werden.

"Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass Ed Fagan beruflich, gegen Entgelt, also gewerbsmäßig tätig wird. Solches ist aber gemäß Paragraf 57 RAO (Rechtsanwaltsordnung, Anm.) und Artikel IX EGVG (Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991, Anm.) als Winkelschreiberei verboten." Zur Vertretung von Schadensersatzansprüchen seien österreichische Anwälte bestens geeignet, da diese auf Grund ihrer Ausbildung, Berufserfahrung und fachlichen Qualifikation Schadensersatzansprüche in realistischer Höhe stellen und auch vor Gericht durchsetzen können, so Hofmann.

Beim Kaprun-Prozess, der am 18. Juni in Salzburg beginnt, müssen sich 16 Menschen verantworten. Sie sollen für das Unglück am 11. November 2000 am Kitzsteinhorn verantwortlich sein, bei dem 155 Menschen ums Leben gekommen sind. Fagan vertritt im Zivilverfahren in den USA Angehörige von 123 Opfern.

16.5.2002 10:28