Donnerstag, 16. Mai 2002

Belgisches Parlament beschließt Sterbehilfe-Gesetz

  • Fachleute: "Liberalstes Gesetz der Welt"
  • Plus: Stimmen Sie ab! - Sterbehilfe "Ja" oder "Nein"?

Das belgische Parlament hat Donnerstagabend ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet, das Fachleute als das liberalste der Welt bezeichnen. Der mit deutlicher Mehrheit beschlossene Text erlaubt eine Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben werden, sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden. Diese Möglichkeiten gehen über die Regelungen des so genannten Euthanasiegesetzes hinaus, das Anfang April in den benachbarten Niederlanden in Kraft trat.

Nach einer hitzigen Debatte, die zwei Tage dauerte, stimmte das Unterhaus der Vorlage mit 86 zu 51 Stimmen zu, zehn Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Ergebnis war nach der Zustimmung des belgischen Senats im Oktober bereits erwartet worden. Das Gesetz soll in drei Monaten in Kraft treten.

Nach Darstellung des belgischen Justizministers Marc Verwilghen beschränkt das Gesetz die Sterbehilfe auf mündige Jugendliche und Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Es gelte nicht für geistig Behinderte und Demenzpatienten. Der sterbewillige Kranke muss eine mündliche oder schriftliche Willenserklärung abgeben. Weder ein Arzt noch sonst jemand kann jedoch gezwungen werden, diesen Willen des Patienten auszuführen. Ein helfender Arzt muss unter anderem sicher sein, dass der Patient leidet und sein Zustand nach dem Stand der Wissenschaft unumkehrbar ist. Ein zweiter Facharzt muss zu Rate gezogen werden. Eine Kommission aus je acht Medizinern und Juristen soll die Einhaltung der Regeln überwachen.

Kritiker bemängeln, dass das Gesetz keinen ausreichenden Schutz gegen Missbrauch bereithalte. Die oppositionellen Christdemokraten erwägen, es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzufechten. Dieses hat erst jüngst in einem Aufsehen erregenden Urteil der unheilbar kranken Britin Diane Pretty das Recht nicht zugestanden, unter aktiver Hilfe ihres Mannes aus dem Leben zu scheiden.

Die Verabschiedung des belgischen Sterbehilfegesetzes hatte sich zunächst verzögert, da das Parlament über rund 100 Änderungsanträge zu dem lange vorbereiteten Entwurf beriet. 27 Abgeordnete hatten sich in die Rednerliste eingetragen. Die ersten Vorschläge für ein Sterbehilfe-Gesetz wurden vor fast 20 Jahren vorgelegt. Seitdem wurde das Thema in Belgien engagiert und kontrovers diskutiert.

16.5.2002 09:05