Montag, 13. Mai 2002

Prozess um "Samenraub": Ex-Gendarm verurteilt

  • 24 Monate Haft, davon ein Monat unbedingt
  • 1.500 Euro Geldstrafe für "Helfer"

Mit einem Schuldspruch wegen versuchten schweren Betruges und Unterdrückung eines Beweismittels endete am Montagnachmittag beim Landesgericht Linz der Prozess gegen einen Ex-Gendarmen, der auf verschiedene "Weise" versucht hatte, die Kosten einer Vaterschaft von sich abzuwenden. Der frühere Gendarm erhielt 24 Monate Haft, davon ein Monat unbedingt. Ein "Helfer" wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.

Ein intimes Verhältnis, das der Gendarm und dreifache Familienvater mit einer Informantin eingangen war, hatte Folgen gehabt, die Frau brachte ein Mädchen zur Welt. Laut ihrer Aussage habe ihr der Mann zur Abtreibung geraten, in der Folge habe er die Vaterschaft überhaupt geleugnet. Ein Urologe habe ihm attestiert, dass er gar nicht mehr zeugungsfähig sei.

Schließlich wurde eine DNA-Analyse angeordnet. Der Ex-Gendarm überredete seinen Freund, einen Baggerfahrer, unter seinem Namen bei der Gerichtsmedizin die Speichelprobe abzugeben. Zu diesem Zweck wurde sogar ein Führerschein gefälscht. Kurz vor der Speichelabgabe verlor der "Helfer" aber die Nerven und gab den Schwindel zu. In der weiteren Folge stellte sich bei der DNA-Analyse die Vaterschaft des Ex-Gendarmen heraus.

Daraufhin tischte dieser vor Gericht eine weitere Version auf: Er sei von der Frau betäubt worden, dann habe ihm diese "Samen abgenommen", nur so sei er Vater geworden, "willentlich" habe er nie Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt. Was diese im Zeugenstand widerlegte, sogar auf dem Gendarmerieposten sei es einmal "passiert".

Der Ex-Gendarm nahm Schuldspruch und Strafe an, der Staatsanwalt nahm sich in diesem Fall aber Bedenkzeit, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Ebenfalls angenommen hat der "Helfer" die Geldstrafe von 1.500 Euro. Da der Staatsanwalt hier auf Rechtsmittel verzichtete, ist dieses Urteil bereits rechtskräftig.

13.5.2002 14:18