Wirtschaftstreuhänder warnen vor Totalüberwachung
- Ab 2003: Steuererklärung via Internet
- Kammerpräsident Klaus Hübner fordert Datenreduzierung

Der Fiskus plant eine Modernisierung der Steuermodalitäten. Ab 2003 sollen alle Steuererklärungen über das Internet abgegeben werden. Zugleich will die Finanzverwaltung bei der Jagd nach Steuersündern eine härtere Gangart einschlagen. Die Kammer der Wirtschafttreuhänder bejaht dies, warnt aber vor einer Totalüberwachung der Unternehmen.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder bejaht eine härtere Gangart der Finanzverwaltung bei der Jagd nach Steuersündern, warnt aber gleichzeitig vor einer Totalüberwachung der Unternehmen sowie einer nicht vertretbaren Kostenbelastung. Kammerpräsident Klaus Hübner und der Vorsitzende des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer, Karl Bruckner, forderten die Reduzierung der Zahl der Daten, die ans Finanzamt zu melden sein werden, auf "ein erträgliches Ausmaß".
Hübner und Bruckner zeigten sich mit dem Ziel des Finanzministers, die Finanzverwaltung mit Hilfe elektronischer Datenübermittlung schneller, unbürokratischer und billiger zu machen, grundsätzlich einverstanden. Dass die Anzahl der elektronisch erhobenen Unternehmensdaten aber drastisch ausgeweitet werden soll, bemängeln sie. Allein im Bereich der Einkommens- und Körperschaftssteuern sollen 30 zusätzliche Daten im Zuge der Steuererklärung an das Finanzamt gemeldet werden. "Wir befürchten einen ganz erheblichen Zusatzaufwand und ein Outsourcen von Betriebsprüfungen", stellte Bruckner fest. Die Wirtschaftstreuhänder können sich die Erhebung von fünf bis zehn Daten vorstellen, der derzeit diskutierte Umfang sei "einfach hypertroph".
Ein enormer Aufwand droht nach Ansicht Bruckners auch mit der vom Finanzministerium geplanten neuen Umsatzsteuervoranmeldung. Jeder Betrieb müsste - Monat für Monat - sämtliche getätigten Kundenumsätze sowie Lieferantenvorsteuern an das Finanzamt melden. Es wäre nicht zweckmäßig, hunderttausende Unternehmen mit zusätzlichen bürokratischen Hürden zu belasten, um einige wenige Steuersünder zu erwischen. Außerdem könne es verschiedene Gründe geben, warum die gemeldeten Umsätze eines Betriebes nicht mit den Vorsteuermeldungen des anderen Betriebes übereinstimmen, z. B. bei unterschiedlichen Verbuchungsterminen.

