Freitag, 10. Mai 2002

Shalom Weiss darf vorerst nicht ausgeliefert werden

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stoppe OLG Wien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat heute, Freitag, verfügt, dass der verurteilte Millionenbetrüger Shalom Weiss wegen drohender Verletzung von Menschenrechten vorläufig nicht in die USA auszuliefern ist. Ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts hatte erst am Mittwoch beschlossen, dem Auslieferungsbegehren der amerikanischen Behörden stattzugeben.

Shalom Weiss, ein 48-jähriger ehemaliger Klomuschel-Fabrikant, zählt in den Vereinigten Staaten zu den zehn meist gesuchten Verbrechern. Er ist in Abwesenheit zu 845 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er zu Beginn der neunziger Jahre mit gefälschten Schecks eine Versicherungsgesellschaft gekauft und danach die Konten tausender Pensionisten in Florida geplündert hatte. Gesamtschaden: Umgerechnet 538 Millionen Euro.

Diese Verfügung bedeutet, dass Justizminister Dieter Böhmdorfer, der letztlich über eine etwaige Auslieferung zu befinden hat, Shalom Weiss solange nicht ausliefern darf, bevor das Verfahren in Straßburg nicht abgeschlossen ist. "Dieses Verfahren wird voraussichtlich ein Jahr dauern", so der Anwalt Dr. Michael Winischhofer. Dabei wird auch zu klären sein, unter welchen Umständen die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes und des Oberlandesgerichtes Wien zu Stande gekommen sind.

Ferner hat der Rechtsanwalt beim Verfassungsgerichtshof bereits im April 2002 einen so genannten Individualantrag eingebracht, die Verfassungsmäßigkeit des Auslieferungsvertrages mit den USA zu prüfen. Besonders die Frage, ob die Gerichte unter Außerachtlassung von Bestimmungen der Menschenrechtskonvention überhaupt eine Auslieferung für zulässig erklären können, soll geklärt werden.

10.5.2002 19:27