Gericht entschied: Österreich liefert US-Betrüger aus
- Er wurde in Amerika bereits zu 845 Jahren Haft verurteilt
- Gesamtschaden: Umgerechnet 538 Millionen Euro

Er wurde in Abwesenheit bereits zu 845 Jahren Haft verurteilt: Der amerikanische Millionenbetrüger Shalom Weiss. Jetzt wird er doch von Österreich an die US-Behörden ausgeliefert. Das hat Mittwoch Nachmittag ein Senat des Wiener Oberlandesgerichts (Vorsitz: Rudolf Lässig) nach langwierigen Beratungen beschlossen.
Der Ball liegt jetzt bei Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), der - theoretisch - die Auslieferung noch stoppen könnte.
Ex-Klomuschel-Fabrikant erleichterte Pensionisten um Millionen Euro
Shalom Weiss, ein 48-jähriger ehemaliger Klomuschel-Fabrikant, zählt in den Vereinigten Staaten zu den zehn meist gesuchten Verbrechern. Er ist in Abwesenheit zu 845 Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er zu Beginn der neunziger Jahre mit gefälschten Schecks eine Versicherungsgesellschaft gekauft und danach die Konten tausender Pensionisten in Florida geplündert hatte. Gesamtschaden: Umgerechnet 538 Millionen Euro.
Weiss setzte sich nach Europa ab
Nach dem drakonische Urteil tauchte Weiss Richtung Europa unter. Im Oktober 2000 erwischte man ihn bei seiner Geliebten in Wien. Die Vereinigten Staaten bemühten sich seither um seine Auslieferung, die das Wiener Oberlandesgericht zunächst mit dem Hinweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ablehnte: Weiss hätte sich bei seinem Prozess nicht persönlich verantworten können, demnach kein faires Verfahren gehabt.
Der Oberste Gerichtshof nützte allerdings eine dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde, um diese Rechtsansicht zu "korrigieren". Ein zweiter OLG-Senat musste in dieser Sache neuerlich entscheiden. Der Präsident des Wiener Oberlandesgerichts, Alois Ramoser, räumte am Mittwochnachmittag ein, die Ansicht der Höchstrichter wäre in die nunmehr getroffene Entscheidung eingeflossen. Es bestünde "irgendwie doch eine Bindungswirkung", sagte Ramoser.
Auslieferung nicht menschenrechtswidrig
"Das Ausliefern ist in diesem Fall nicht menschenrechtswidrig", erläuterte der OLG-Präsident. Eine Meinung, die vier anerkannte Strafrechtsprofessoren nicht teilen, die im Auftrag von Verteidiger Manfred Ainedter ein Gutachten vorgelegt haben, demzufolge die Auslieferung wegen des so genannten Verschlechterungsverbots nicht mehr zulässig sei. Die 845 Jahre Haft entsprächen immerhin einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
"845 Jahr keine unmenschliche Strafe"
"Der jetzige Beschluss heißt, dass 845 Jahre keine unmenschliche Strafe sind", kommentierte Ainedter den in seinen Worten "enttäuschenden Ausgang" des Verfahrens. Der Senat habe so getan, "als wäre die erste Entscheidung des Oberlandesgerichts nicht existent", bemerkte der Anwalt. Er ortete darin einen "Zynismus der besonderen Art" und stellte fest: "Das Recht ist biegsamer, als ich nach über 20 Jahren Anwaltspraxis geglaubt habe."
Das Erkenntnis wird jetzt schriftlich ausgefertigt und wandert dann ins Justizministerium. "Die Hoffnung ist noch nicht endgültig begraben", sieht Ainedter darin noch eine kleine Chance für seinen Mandanten, doch in Österreich bleiben zu können. Diesfalls würde sich Shalom Weiss in einem Inlandsverfahren wegen der begangenen Betrügereien verantworten müssen, wobei das US-Urteil unberücksichtigt bliebe. Der Strafrahmen für schweren Betrug beträgt hier zu Lande maximal zehn Jahre.
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