Kein Verfahren wegen Haiders Angriffen auf den VfGH
- Haider nannte Verfassungsgerichtshof "politisch korrumpiert"
- Justizminister: "Pressestunde"-Aussagen keine üble Nachrede

Persilschein für Haider: Der Kärntner Landeshauptmann wird sich wegen seiner Angriffe auf den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einer Fernseh-"Pressestunde" am 27. Jänner 2002 nicht vor Gericht verantworten müssen. Dies stellt Justizminister in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ klar. Bömdorfer verteidigt darin die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien, mehrere Anzeigen zurückzulegen und betont: Er werde dem öffentlichen Ankläger keine strafrechtlichen Verfolgungsschritte auftragen.
Haider hatte - im Zuge der Auseinandersetzungen um das Ortstafel-Erkenntnis des VfGH - in der Fernseh-"Pressestunde" erklärt, dass der VfGH "politisch korrumpiert" sei und VfGH-Mitgliedern unterstellt, dass "man es sich selbst gerichtet" habe. Angesichts des Ortstafel-Erkenntnisses warf Haider dem VfGH einen "Missbrauch von Kompetenz und Macht" vor.
Der Kärntner Landeshauptmann habe damit weder dem VfGH noch seinen Mitgliedern unehrenhaftes Verhalten im Sinn des Par. 111 Strafgesetzbuch (Üble Nachrede) unterstellt, meint Böhmdorfer in seiner Anfragebeantwortung. Beim Vorwurf von "Missbrauch von Kompetenz und Macht" handle es sich um eine "strafrechtlich gerade noch zulässige Meinungsäußerung im Rahmen einer öffentlichen Diskussion" - wenn man diesen im Zusammenhang mit der vielfachen Forderung Haiders betrachte, dass Fragen der slowenischen Volksgruppe in Kärnten zu lösen seien.
Auch Haiders "allenfalls tatsachenwidrige" Unterstellung, dass es sich VfGH-Mitglieder hinsichtlich finanzieller Privilegien "selbst gerichtet" hätten, begründe nicht den strafbaren Vorwurf unehrenhaften Verhaltens. Die Besoldung sei nämlich gesetzlich geregelt, "so dass mit dieser Äußerung lediglich die erfolgreiche Verfolgung von Besoldungsforderungen gegenüber dem Gesetzgeber kritisiert worden" sei.
Der Minister beteuert, in dieser Sache mit dem früheren Leiter der StA Wien, Erich Wetzer, keinen Kontakt aufgenommen und keine Weisungen gegeben zu haben. Wetzer hatte bereits drei Wochen nach der "Pressestunde" erklärt, dass die StA kein amtswegiges Ehrenbeleidigungs-Verfahren führen werde. Der VfGH hat sich Ende Februar entschlossen, keine strafrechtlichen Schritte zu unternehmen.
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