Fusion HP-Compaq nach Gerichtsurteil praktisch fix
- Walter Hewlett verzichtet auf Berufung gegen Fusions-Urteil
- Verschmelzung mit Compaq scheint gesichert

Ein Richter im US-Staat Delaware hat am Dienstag das Computerunternehmen Hewlett-Packard vom Vorwurf illegalen Handelns im Rahmen der geplanten Fusion mit Compaq freigesprochen. Der Weg für die Vollendung der größten Verschmelzung in der High-Tech-Industrie ist damit vermutlich frei. Richter William Chandler erklärte in seinem Urteil, Kläger Walter Hewlett (Bild) habe seine Vorwürfe nicht untermauern können. Dieser will nun seinen Widerstand gegen den Zusammenschluß aufgeben.
Nach der Zurückweisung seiner Klage durch ein US-Gericht will Walter Hewlett seinen Widerstand gegen eine Fusion des Computerkonzerns Hewlett- Packard mit dem zweitgrößten PC-Hersteller Compaq aufgeben. Er werde den Zusammenschluss nun unterstützen und daran arbeiten, dass sie ein Erfolg werde, sagte Hewlett am Dienstag.
"Nachdem wir die Begründung des Gerichtsurteils durchgesehen haben, haben wir entschieden, nicht in Berufung zu gehen", sagte Hewlett. "Ich werde nun alles tun, was mir möglich ist, um eine erfolgreiche Umsetzung der Übernahme von Compaq durch HP zu unterstützen, und diejenigen, die meine Ansicht in den vergangenen Monaten geteilt haben, ermutigen, dasselbe zu tun."
Walter Hewlett ist der Sohn des HP-Firmengründers und hatte den Zusammenschluss mit seinem Gang vor ein Gericht in Delaware verhindern wollen. Das Gericht bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit der Aktionärsabstimmung vom 19. März. Mit einer knappen Mehrheit hatten sich die HP-Aktionäre damals für den Zusammenschluss ausgesprochen, der die bislang größte Fusion in der Computerbranche bedeutet.
Walter Hewlett hatte HP beschuldigt, das Unternehmen habe einen großen Aktionär, die Deutsche Bank, zur Abstimmung für die Fusion gedrängt und gedroht, zukünftige Investment-Geschäfte mit HP zurückzuziehen. Außerdem hatte Hewlett dem HP-Konzern zu Last gelegt, gegenüber den Aktionären ein zu optimistisches Bild über das künftige Gemeinschaftsunternehmen zu zeichnen. Walter Hewlett sei seiner Beweispflicht bezüglich der beiden Anklagepunkte gegen HP nicht hinreichend nachgekommen, urteilte das Gericht.

