Freitag, 3. Mai 2002

Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes

Unter Auflagen dürfen Rechtsradikale am Samstag in Frankfurt am Main marschieren. Diesen unanfechtbaren Beschluss traf der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Freitag Abend. Geklagt hatte der Rechtsradikale Christian Worch, der die Demonstration in Frankfurt angemeldet hatte. Die Stadt hatte die Demonstration zwar gestattet, aber die Benutzung von Trommeln, Fahnen, das geschlossene Marschieren in Blöcken sowie bestimmte Embleme und Tätowierungen und Parolen verboten.

Die Stadt hatte argumentiert, dass das Marschieren im Gleichschritt einschüchternd sei und suggestiv-militante Effekte habe. Auch das Mitführen von Seitentransparenten erschwere die Einsichtnahme und mache verdeckte Straftaten leichter möglich. Der 6. Senat des VGH konnte dem nicht folgen. Die schriftliche Begründung will der Senat in den kommenden Tagen nachreichen.

Damit gelten die vom Verwaltungsgericht Frankfurt zuvor festgelegten Auflagen. So dürfen die Rechtsradikalen nur auf einer festgelegten Route zwischen 12.00 Uhr bis höchstens 20.00 Uhr demonstrieren. Marschieren im Gleichschritt, sowie das Tragen von Bundes- und Länderfahnen sind dagegen erlaubt. Parolen wie "Nationaler Widerstand" sind nach dem Urteil der Richter sowieso verboten und erfüllen einen Straftatbestand.

3.5.2002 22:06