Freitag, 3. Mai 2002

"Vorgänge liegen zu weit zurück"

  • Australisches Gericht weist Klagen zweier Ureinwohner ab

In Australien hat der Oberste Gerichtshof die Entschädigungsklagen zweier Ureinwohner des Landes abgewiesen. Mit dem Urteil schwindet die Hoffnung tausender Aborigines, vom Staat für eine fast über 90 Jahre lang gegen sie gerichtete Rassenpolitik entschädigt zu werden.

Das Gericht entschied am Freitag gegen die gestellten Ansprüche der beiden Kläger, die in den 40er und 50er Jahren von der damaligen Regierung im Kindesalter von ihren Familien getrennt und weißen Australiern zu Erziehung übergeben worden waren. Die Vorgänge lägen zu weit zurück, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Anwalt der Aborigines sagte, damit hätten Tausende ähnliche Klagen zunächst keine Aussicht auf Erfolg mehr.

Die Regierung hatte in der Vergangenheit jede Verantwortung für die so genannte "gestohlene Generation" zurückgewiesen. Sie argumentierte unter anderem, sie könne sich vor Gericht nicht verteidigen, da die meisten Zeugen nicht mehr am Leben seien.

Die heute 63-jährige Lorna Cubillo, deren Klage am Freitag abgewiesen wurde, war 1946 zusammen mit 16 anderen Kindern von ihren Eltern getrennt worden. In den folgenden Jahren durfte sie keinen Kontakt zu ihrer Familie aufnehmen und ihre traditionelle Sprache nicht mehr sprechen.

1997 hatte ein Bericht der australischen Menschenrechtskommission die bis in die 60-er Jahre betriebene Politik zum Umgang mit den Ureinwohnern als eine Form von Völkermord kritisiert, da sie direkt mit dem Zusammenbruch vieler Aborigine-Familien und Problemen wie Alkohol- und Drogenmissbrauch in Verbindung zu bringen sei.

3.5.2002 18:42