Mittwoch, 1. Mai 2002

Mord an Zuhälter: Jahrelange Haftstrafen für 2 Steirer

  • 18 Jahre Haft für Peter H., fünf Jahre für Horst F.
  • Urteil nicht rechtskräftig

Wegen Mordes am Zuhälter Albin Prattes wurde der Steirer Peter H. in der Nacht auf Mittwoch in Leoben nach zweitägiger Verhandlung zu 18 Jahren Haft verurteilt. Horst F., dem Beihilfe zum Mord angelastet worden war, wurde vom Geschworenensenat (Vorsitz: Hans Hladny) zu einer Gefängnisstrafe in der Höhe von fünf Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Angeklagten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit.

Die Verhandlung, die Montag früh begonnen hatte, endete am Mittwoch genau um 1.00 Uhr früh. Die Geschworenen waren nach fast vierstündiger Beratung einstimmig zu der Ansicht gelangt, dass es sich bei der Tat im Mai vorigen Jahres um Mord und Beitragstäterschaft zum Mord sowie Diebstahl gehandelt hat.

Peter H. (24) und Horst F. (38) hatten sich im Gefängnis kennen gelernt. Später trafen sie sich im Umfeld des Zuhälters Albin Prattes wieder. H. war als Bodyguard im Rotlicht-Milieu tätig. Dann soll es laut Staatsanwalt Thomas Mühlbacher zu Streitereien wegen zu geringer Bezahlung gekommen sein. Außerdem soll der Zuhälter seinem Gehilfen eigene Prostituierte versprochen haben. Doch als daraus nichts wurde, lockten H. und F. den Zuhälter in ein Auto, wo ihn Peter H. von hinten mit dem Gurt erdrosselt haben soll. Anschließend versteckten sie die Leiche und raubten ihrem Opfer Schmuck und Waffen aus der Wohnung.

Verteidiger plädierte auf Totschlag
Der Verteidiger von Peter H. plädierte auf Totschlag im Affekt, der Angeklagte selbst sprach zwischendurch von Notwehr. Bei den Voruntersuchungen hatte er geschwiegen und sich auf "Erinnerungslücken" berufen. Plötzlich wartete er jedoch mit einer sehr komplexen Geschichte auf: Albin Prattes sei schuld gewesen, dass er zu Drogen gekommen sei. Die Tat selbst habe er aus reiner Notwehr begangen, da es im Auto zu einem Handgemenge wegen Kokain gekommen sei. Außerdem habe Prattes von ihm verlangt, seinen besten Freund zu töten.

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Hauptangeklagten Peter H. eine schwere Kindheit und Jugend: "Das Schicksal hat es nicht gut mit ihm gemeint." Die dauernden Gefängnisaufenthalte ab dem 14. Lebensjahr hätten den Angeklagten geprägt. Dass H. die Tat im Drogenrausch begangen haben könnte, schloss der Gutachter allerdings aus. "Es gibt keine Hinweise auf Unzurechnungsfähigkeit", stellte der Psychiater in aller Deutlichkeit fest.

1.5.2002 08:40