Die Untersuchung der EU-Kommission umfasste die Jahre 1991 bis 1998. Insbesondere 1996 seien bestimmte Nintendo-Produkte in Großbritannien um 65 Prozent billiger als in den Niederlanden oder Deutschland gewesen. Auch zu Spanien (67 Prozent), Italien (54 Prozent) und Schweden (39 Prozent) habe es erhebliche Preisunterschiede gegeben. Unter anderem zitiert die EU-Kommission einen schriftlichen Vermerk eines Händlers, in dem dieser verspricht, Parallelimporte besser zu kontrollieren und sicher zu stellen, dass Nintendo-Produkte nicht aus dem billigeren Großbritannien aufs Festland verbracht werden.
Im EU-Binnenmarkt ist jede Maßnahme strengstens verboten, die den freien Warenverkehr behindert. Nintendo-Händler, die Parallelausfuhren durchgehen ließen, wurden durch Einschränkungen der Lieferungen oder sogar Lieferboykott "bestraft", so die Pressemitteilung der EU-Kommission.
Der japanische Spielekonsolenhersteller Nintendo will Rechtsmittel gegen die Höhe des EU-Strafgeldes einlegen. Das teilte der Elektronikkonzern am Mittwoch mit. Grundsätzlich akzeptiere Nintendo aber die Auffassung der Kommission, dass das Vorgehen des Unternehmens bis 1998 gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen habe.