Sturm klagt Feldhofer auf 40.000 Euro Schadenersatz
- Vergleich zwischen Sturm und Prilasnig

Der österreichische Fußball-Bundesliga-Klub Sturm Graz hat seinen zu Rapid abgewanderten Verteidiger Ferdinand Feldhofer auf 40.000 Euro Schadenersatz verklagt. Begründet wird dies damit, weil der Verein im Falle eines Transfers angeblich einen Betrag von bis zu 210.000 Euro hätte verdienen können.
Laut einer Aussendung der Vereinigung der Fußball (VdF) vom Freitag übersieht Sturm dabei aber den Umstand, dass bei laufendem Vertrag ein Transfer nur mit Zustimmung des Spielers hätte abgewickelt werden können und ein bereits mehrmals bestätigter vorzeitiger Austritt des Spielers vorliege.
In der nächsten Verhandlung am 7. Mai beim Landesgericht Graz wird auch gleichzeitig der Anspruch von Feldhofer über 63.000 Euro gegenüber Sturm Graz behandelt.
Feldhofer war im Vorjahr aus seinem Vertrag mit den Grazern ausgestiegen, nachdem ihn Kartnig zu den Amateuren verbannt hatte, weil der Defensivspieler den ihm angebotenen neuen Kontrakt nicht annehmen wollte. Darauf folgte ein längeres juristisches Hickhack, ehe die Bundesliga Feldhofer am 28. Jänner endgültig die Spielerlaubnis für die Hütteldorfer ausstellte.
Vergleich mit Prilasnig
Der Rechtsstreit zwischen Sturm Graz und Gilbert Prilasnig ist dagegen beendet. Mit dem Spieler von Aris Saloniki, der 77.000 Euro gefordert hatte, wurde ein Vergleich abgeschlossen.
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