Samstag, 27. April 2002

Hauptstreitpunkte bleiben offen

  • Anspruch auf Tages-Arbeitsplatz nur bei Pflege von Kindern
  • Sozialpartner uneins

Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat nun den Begutachtungsentwurf für das neue Nachtarbeits-Gesetz fertig gestellt. Das berichtete das Radio-"Morgenjournal" am Samstag. Sozialpartner-Gespräche dazu waren Mitte April gescheitert. Vorgesehen sei nun u.a. ein Anrecht auf einen Tagesarbeitsplatz für jene Nachtarbeiter, die Kinder bis zwölf Jahren pflegen.

Das Nachtarbeitsgesetz stellt eine Anpassung an EU-Recht dar. Die alte Regelung mit einem Nachtarbeitsverbot für Frauen war mit Jahresende ausgelaufen, da sie dem Gleichheitsgrundsatz der EU widerspricht.

Seitens der Gewerkschaft war das Anrecht auf einen Tages-Arbeitsplatz für alle Personen gefordert worden, die Angehörige pflegen. Dem ist Bartenstein nicht zur Gänze nachgekommen. Die Forderung nach einem Zeitguthaben für Nachtarbeit soll laut dem Minister kollektivvertraglich und nicht gesetzlich geregelt werden.

Die Sozialpartner reagierten am Samstag unterschiedlich auf die bekannt gewordenen Inhalte des Begutachtungsentwurfs für das Nachtarbeitsgesetz. Zustimmung kam von der Wirtschaftskammer, berichtete das Radio-"Mittagsjournal". Der ÖGB hingegen lehnte ab.

Die stellvertretende ÖGB-Präsidentin und Frauenchefin der Gewerkschaft, Renate Csörgits, kritisierte, dass kein Zuschlag für Nachtarbeitsstunden enthalten sei. Dabei hätten die 300.000 Arbeitnehmer, die in der Nacht arbeiten müssen, aber ein Anrecht auf Erholung, betonte sie. Csörgits vermisse auch ein Anrecht auf einen Transport zum Arbeitsplatz und auf ein warmes Essen.

Anders der stellvertretende Generalsekretärin der Wirtschaftskammer, Reinhold Mitterlehner. Er betonte, die Betriebe könnten mit dem Entwurf leben. Der von der Gewerkschaft geforderte Zuschlag für die Nachtarbeit sei nicht möglich.

27.4.2002 09:49