Deutsche Anti-Terror-Gesetze komplett
- Strafgesetzbuch wird ergänzt
- Unterstützung für ausländische Terrorgruppen künftig strafbar
Unterstützer und Mitglieder von ausländischen Terror-Organisationen können künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Eine entsprechende Ergänzung des Strafgesetzbuches verabschiedete der Bundestag am Freitag und komplettierte damit die nach den Anschlägen vom 11. September vorgelegten Sicherheitspakete. Neben SPD und Grünen votierte auch die FDP für das Gesetz, CDU/CSU und PDS waren dagegen. Der Bundesrat muss nicht mehr zustimmen, das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Justizministerin Herta Däubler-Gmelin sprach von einem "weiteren wichtigen Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus". Grünen-Rechtsexperte Volker Beck sagte, mit der neuen Regelung werde das energischen Vorgehen der Koalition gegen den Terror fortgesetzt. Die Union warf Rot-Grün dagegen vor, die Anti-Terror-Bestimmungen im Strafgesetzbuch "verwässert" zu haben.
Die neue Regelung sollte bereits mit dem ersten Sicherheitspaket der Regierung im vergangenen November verabschiedet werden. Die rot-grüne Koalition konnte sich aber erst nach monatelangen Verhandlungen auf die genaue Formulierung einigen. Unterstützer und Mitglieder ausländischer Terror-Organisationen konnten bisher in Deutschland nur auf juristischen Umwegen strafrechtlich verfolgt werden. Der Anti-Terror-Paragraf 129a, der 1976 zur Bekämpfung des deutschen Linksterrorismus ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, gilt nur für deutsche Vereinigungen.
Mit einem neuen Paragrafen erfolgt nun die Ausweitung auf ausländische Gruppierungen. Dabei soll allerdings ein Vorbehalt gelten: Die letzte Entscheidung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wird beim Bundesjustizministerium liegen. Damit will die Koalition verhindern, dass Befreiungsorganisationen - wie früher Nelson Mandelas ANC in Südafrika - ins Visier der Fahnder geraten. Ausgenommen von diesem Vorbehalt sind Terror-Organisationen, die in EU-Staaten agieren.
Union: Bekämpfung wird "weichgespült"
Eine weitere Änderung betrifft den Tatbestand des Werbens für terroristische Vereinigungen. Künftig soll nur das aktive Werben um Mitglieder oder Unterstützer strafbar sein. Damit soll die Grenze zwischen einer strafbaren Sympathiewerbung und einer Meinungsäußerung klarer definiert werden.
Vor allem letztere Regelung stieß bei der Union auf Kritik. Es sei "völlig inakzeptabel" wie die Bekämpfung terroristischer Vereinigungen "weichgespült" werde, sagte der CDU-Abgeordnete Thomas Strobl. Zudem kritisierte er die Verzögerung des Gesetzes durch die langen Beratungen. Erst durch den Anschlag mit 16 Todesopfern auf Djerba sei die Koalition aus ihrem sicherheitspolitischen "Tiefschlaf" erwacht.
Mit ihrem ersten Sicherheitspaket hatte die Regierung bereits Ende vergangenen Jahres das Vereinsrecht verschärft und die Sichermaßnahmen im Luftverkehr ausgeweitet. Mit dem zweiten Paket wurden mit 1. Jänner 2002 insgesamt 17 Gesetze und zahlreiche Verordnungen geändert. Unter anderem wurden die Befugnisse der Geheimdienste, des Bundeskriminalamts und des Bundesgrenzschutzes deutlich ausgeweitet und das Ausländerrecht verschärft. Von der ursprünglich ebenfalls geplanten Neuauflage der umstrittenen Kronzeugenregelung hat die Koalition auf Druck der Grünen inzwischen wieder Abstand genommen.
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