Donnerstag, 25. April 2002

EU-Einigung auf Mindeststandards für Asylbewerber

  • Österreich gibt "Einseitige Erklärung" ab
  • Beitrittsländer sollen "Sichere Drittstaaten" sein

Die Innenminister der fünfzehn EU-Staaten haben sich bei einem Treffen am Donnerstag in Luxemburg auf EU-weite Mindeststandards für die Aufnahme von Asylbewerbern geeinigt. Innenminister Ernst Strasser (V) sagte vor Journalisten, dies sei ein "Erfolg" für die Sicherheit der Bürger in der Europäischen Union.

Bei der Aufnahme von Asylbewerbern, bei ihrer medizinischen Versorgung oder bei unbegleiteten Minderjährigen werde ein "europäischer Gleichklang" erreicht, so Strasser. Es handle sich aber bloß um einen ersten Schritt zur Angleichung der Asylverfahren zwischen den Mitgliedstaaten.

Der EU-Ministerrat nahm eine "einseitige Erklärung" Wiens zur Kenntnis, dass Österreich die Bürger aus den EU-Kandidatenländern hinsichtlich aller rechtlichen und praktischen Asylfragen mit EU-Bürgern gleich behandeln könne. Dies bedeutet laut EU-Ratskreisen im Klartext, dass Bürger aus Ländern, mit denen die EU gegenwärtig über den Beitritt verhandelt, wie etwa aus Rumänien oder aus der Slowakei, nicht um Asyl ansuchen können. Sie haben dann auch keinen Anspruch auf die mit dem Asylbewerberstatus verbundenen sozialen Leistungen in Österreich. Die "Gleichbehandlung" wird insofern erreicht, als auch EU-Bürger als Angehörige "sicherer Drittstaaten" keine Asylanträge stellen können. Bürger aus den Kandidatenländern könnten damit von Österreich als illegale Einwanderer behandelt und unverzüglich in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Türkei - nicht sicheres Drittland
Die Türkei soll nach österreichischer Lesart dagegen nicht als sicheres Drittland angesehen werden. In Österreich hat es laut Strasser Fälle von Asylanträgen aus Ungarn und der Slowakei gegeben, bei denen den Antragstellern vom Verwaltungsgerichtshof der Asylstatus zuerkannt worden waren, weil die beiden Länder nicht als "sichere Herkunftsländer" einzustufen seien. Mittlerweile sei das Problem bilateral bereinigt worden.

Die einseitige Erklärung Österreichs habe keine bindende Wirkung für die anderen EU-Staaten, wie ein EU-Ratssprecher erläuterte. Die EU-Kommission könnte etwa aus "humanitären Gründen" vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen, auch wenn dies wenig wahrscheinlich sei.

Strasser: "Vertrauensvorschuss für Kandidatenländer"
Während Strasser von einem "Vertrauensvorschuss" für die Kandidatenländer sprach, zeigte sich der deutsche Innenminister Otto Schily (SPD) zurückhaltend gegenüber der österreichischen Erklärung. Die deutsche Meinung sei, dass der EU-Mitgliedschaft der Kandidatenländer nicht vorgegriffen werden sollte, weil Bürger aus den Kandidatenländern dann auch jetzt schon Sozialleistungen wie EU-Bürger beanspruchen könnten.

Andere Stimmen aus EU-Ratskreisen meinten dagegen, dass die österreichische Erklärung auch anderen Mitgliedstaaten nütze: Werde ein Asylwerber aus Ost- oder Mitteleuropa in Österreich abgelehnt, könne er auch in anderen EU-Staaten nicht mehr um Asyl ansuchen.

25.4.2002 18:38