Donnerstag, 25. April 2002

Außenministerium: "Keine außenpolitische Frage"

  • Justizministerium: UNO-Haftbefehl noch nicht zugestellt
  • Wegen Amtsmissbrauch und Erzwingung eines Geständnisses

Das Außenministerium ist nicht der Ansicht, dass der Fall des unter Foltervorwürfen stehenden österreichischen UNO-Polizisten im Kosovo, Martin A., zum jetzigen Zeitpunkt noch eine außenpolitische Dimension hat. Es handle sich "ausschließlich um eine Frage der Gerichtsbarkeit". Das Außenministerium habe in dieser Angelegenheit auch keine Kontakte mit der UNO, da es "keine außenpolitische Frage" sei, erklärte der Pressesprecher von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner (V), am Freitag.

"Das ist alles schon geklärt worden" . Das Innenministerium hatte bereits am Donnerstag auf die Zuständigkeit des Justizministeriums verwiesen.

Von der APA befragt, ob die am Donnerstag von UNMIK-Sprechern geäußerte Ansicht, ein mögliches Verfahren solle nach Wunsch der UNO-Mission (UNMIK) im Kosovo selbst stattfinden, sagte Peterlik, er kenne das nur als Aussage der UNMIK, ein diesbezügliches Ersuchen sei nicht eingelangt. Das Justizministerium hatte bereits zuvor bestätigt, im Falle eines Auslieferungsantrags zuständig zu sein, über den Antrag würde gegebenenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden. Einen statt gebenden Entscheid des Gerichts könnte der Justizminister ändern und dennoch abschlägig behandeln, an einen ablehnenden Bescheid wäre der Minister hingegen gebunden, hieß es aus dem Justizministerium.

Nach einer Verfassungsbestimmung sei die Auslieferung eines österreichischen Staatsbürgers nur in einem Fall möglich, nämlich wenn das internationale Kriegsverbrecher-Tribunal in Den Haag eine Auslieferung verlangt. Da es sich um einen besonderen Einzelfall handle, könne man inhaltlich jedoch nicht vorgreifen und müsse das mögliche Eintreffen eines Internationalen Haftbefehls abwarten, so der Sprecher des Justizministeriums, Gerald Waitz am Freitag.

Anwalt: "Haftbefehl ungerechtfertigt"
Der Anwalt des betroffenen UNO-Polizisten sagte am Donnerstag, ein Haftbefehl gegen Martin A. sei ungerechtfertigt, Österreich sei völkerrechtlich nicht verpflichtet, seinen Mandanten auszuliefern. Gegen Martin A. laufen seit 8. März auch Vorerhebungen am Wiener Straflandesgericht.

Wie am Donnerstag bekannt geworden war, hatte die Internationale Staatsanwaltschaft im Kosovo gegen den österreichischen UNO-Polizisten Martin A. Anklage erhoben. Darin werden sechs Anklagepunkte formuliert, die sich auf die Misshandlung eines Gefangenen am 25. Februar dieses Jahres beziehen. Martin werden unter anderem Schwere Körperverletzung und die Erzwingung einer Erklärung sowie Falschaussage vorgeworfen.

Fall durch "Washington Post" aufgedeckt
Erstmals an die Öffentlichkeit gelangt war der Fall durch einen Artikel in der "Washington Post" am 6. März, in dem von den massiven Vorwürfen gegen den Österreicher und von der bereits erfolgten "Repatriierung" des Beamten berichtet worden war. In der Folge gab es eine Serie von verschiedenen Stellungnahmen aus österreichischen Ministerien und der UNO, die nicht zu jedem Zeitpunkt miteinander im Einklang waren. Letztendlich hieß es allerseits, der Fall habe keinen Einfluss auf das Engagement österreichischer Truppen im Rahmen von UNO-Aktionen und - man müsse das Ergebnis der Untersuchungen abwarten.

25.4.2002 15:38