Jugendgericht: Für Knirsch keine Frage des Standortes
- Mehrheit der Strafverteidiger aber gegen Auflösung des JGH

Die Rechtsanwaltskammer Wien steht dem Plan von Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ), den Jugendgerichtshof Wien zuzusperren, nicht negativ gegenüber - wenn "der hohe Standard der Jugendgerichtsbarkeit erhalten bleibt", erklärte Präsident Peter Knirsch. Er räumte allerdings ein, dass es in der Wiener Anwaltschaft auch andere Haltungen gibt: Die Mehrheit der Strafverteidiger sei für die Beibehaltung des Jugendgerichtshofes.
Wenn der hohe Standard der Gerichtsbarkeit und des Strafvollzug für Jugendliche erhalten bleibe, "ist es für mich keine Frage des Standortes", so Knirsch zu dem Vorhaben, die Jugendagenden den Bezirksgerichten und dem Landesgericht für Strafsachen zu übertragen.
Unverzichtbar ist für ihn, "dass die auf diesem Gebiet besonders geschulten Richter und Staatsanwälte ausschließlich - auch bei Standortverlegung - in Jugendstrafsachen tätig sind und dass weiter die räumlichen und zeitlichen Ressourcen uneingeschränkt zur Verfügung stehen".
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