Mittwoch, 24. April 2002

Tschechisches Parlament: Benes-Dekrete "unantastbar"

  • Erklärung einstimmig gebilligt

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am heutigen Mittwoch einstimmig eine Erklärung verabschiedet, in der die Benes-Dekrete als unantastbar und unveränderlich bezeichnet werden. In dem kurzen Dokument, für den alle 169 anwesenden Abgeordneten des 200-köpfigen Unterhauses stimmten, wird weiters betont, dass man die Rechts- und Eigentumsverhältnisse, die aus der tschechoslowakischen Gesetzgebung der Jahre 1940 bis 1945 hervorgehen, nicht in Frage stellen könne.

Auf Grundlage einiger der nach dem Zweiten Weltkrieg vom damaligen Präsidenten Edvard Benes erlassenen Dekrete war die sudetendeutsche und ungarische Bevölkerung der damaligen Tschechoslowakei enteignet und vertrieben worden.

Darüber hinaus wird in dem Papier erklärt, dass die Nachkriegs-Dekrete des Staatspräsidenten sowie die Nachkriegs-Gesetze bereits in der Zeit nach ihrer Erlassung umgesetzt worden seien und dass heute auf deren Grundlage keine neuen Rechtsverhältnisse mehr entstehen können. Die tschechoslowakische Gesetzgebung der Jahre 1940 bis 1945, einschließlich der Präsidenten-Dekrete, ist laut Erklärung ähnlich wie in anderen europäischen Ländern als eine Folge des Krieges und der Niederlage des Faschismus entstanden.

In Anspielung auf die Eigentumsforderungen der Sudetendeutschen steht in dem Dokument weiters, dass das Ausmaß und die Bedingungen der Restitutions-Gesetzgebung völlig und ausschließlich Vollmachten der Verfassungsorgane der Tschechischen Republik seien. Auf den Text der Unterhauserklärung hatten sich die Parlamentsparteien in der vergangenen Woche geeinigt. Am Dienstag hatte auch Staatspräsident Vaclav Havel gesagt, er habe keine Einwände gegen die Erklärung.

24.4.2002 09:50