Freitag, 19. April 2002

Richtig (ver)erben - Die hohe Kunst der Geldübergabe

  • Wie Sie beim (Ver)erben optimal Steuer sparen

Fünf Milliarden Euro werden allein an Geldvermögen jährlich in Österreich vererbt. FORMAT zeigt, wie Sie beim Vermögenstransfer den Fiskus austricksen, für Ihre Liebsten vorsorgen und sich selbst ein Komfortables Alter sichern.

Erben ist für immer mehr Menschen ein wichtiges Thema – oder sollte es zumindest sein. "Von einer bewußten und geplanten Strategie des Vererbens kann bei den meisten Österreichern noch nicht die Rede sein", beobachtet der Wiener Notar Georg Zakrajsek. Dabei kann man durch rechtzeitige Planung der Vermögensweitergabe nicht nur Erbstreitigkeiten unter der Nachkommen vermeiden, sondern auch Erbschaftsteuer sparen und nicht zuletzt sich selbst durch entsprechende rechtliche Konstruktionen trotz vorzeitiger Übergabe an die Erben bis ans Lebensende absichern.

Vererben von Grund und Boden
Bis Ende des Jahres 2000 war das Erben von Liegenschaften aller Art vergleichsweise billig: Der Fiskus berechnete den Obolus an den Staat vom Einheitswert, der oft kaum ein Zehntel des tatsächlich erzielbaren Marktpreises beträgt. Waren damals für Erben eines durchschnittlichen
Einfamilienhauses selten mehr als 20.000 Schilling an Steuern fällig, werden sie mittlerweile deutlich stärker zur Kasse gebeten: Ob Grundstück, Haus oder Wohnung —
die Steuerpflicht wird vom dreifachen Einheitswert berechnet. Bei der Weitergabe von Grundstücken kommt zusätzlich ein sogenanntes Grunderwerbsteueräquivalent
hinzu, das die Steuerlast je nach Verwandtschaftsgrad um bis zu 3,5 Prozent vom Verkehrswert erhöht.

Tipps zum Vererben von Immobilien
Grundstücke, an deren Nutzung keiner der Erben Interesse hat, sollten noch zu Lebzeiten verkauft werden. In Form endbesteuerter Wertpapiere ist der Erlös für die Nachkommen steuerfrei.

Unter Ehegatten ist das Verschenken der gemeinsamen Wohnimmobilie steuerfrei. Auch wenn es hart ist: Zeichnet sich der Tod eines Partners ab, sollte ein entsprechender Vertrag unterschrieben werden.

Wohn- und Fruchtgenußrecht vermindern ebenso wie laufende Kredite den Wert einer Immobilie. Eine Schenkung wird dadurch wesentlich billiger.

Tipps zur Geldweitergabe
Das Vererben von Geldvermögen - ausgenommen Bargeld - ist dank der Endsteuerungswirkung der KESt steuerfrei. Das Sparbuch ist erbschaft- und bis 30.Juni 2002. schenkungssteuerfrei, Bares nicht. Es gilt aber: Geld hat kein Mascherl. Auch fünfstellige Eurobeträge können problemlos an Nachfahren weitergegeben werden, sofern der Beschenkte unauffällig damit umgeht (keine Immobilien kaufen!).

Tipps für Wertsachen, Kunst und Antiquitäten
Zeitgerechtes Verschenken wertvoller Stücke schützt die Erben vor unberechenbaren Steuerforderungen. Scheinen Kunstwerke erst einmal im Nachlaß auf, wird es teuer.

Bei teurem Hausrat, etwa kostbarem Geschirr, sollte nachweisbar sein, dass die Stücke tatsächlich benutzt wurden, nur dann bleiben sie steuerfrei. Fotos vom gedeckten Geburtstagstisch machen sich gut.

Nichtdeklarierter Schmuck ist vom Fiskus kaum zu bemerken. Außer bei historischen Stücken fragen Auktionshäuser den Verkäufer nicht nach der Herkunft.

Kunstsammlungen müssen, um erhalten zu bleiben, in eine Stiftung eingebracht werden, sonst schlägt der Fiskus voll zu. Stückweiser Verkauf vor dem Ableben oder Gelegenheitsschenkung (mit Vertrag oder Zeugen) an die Erben spart Steuer.

Die ganze Story und alle Tipps zum Thema "Erben" lesen Sie im neuen FORMAT.

19.4.2002 15:15